Ich kann mich an einem Krieg nicht beteiligen, der alles zerstört, was mir teuer ist
Von Dr. Hartmut Ludwig
Zum Gedenken an den vor 110 Jahren geborenen Dr. Martin Gauger (1905-1941)
Vortrag bei der Gedenkveranstaltung der Ev.-Luth. Kirche in Bayern am 27.4.2015
in München
I. Kriegsdienstverweigerung 1940
Fast auf den Tag genau vor 75 Jahren – am 25. April 1940 entschloss sich Dr. Martin Gauger, der Aufforderung zur Musterung für die deutsche Wehrmacht fern zu bleiben, weil er den Krieg der Nazis bedingungslos ablehnte. Er wusste, dass Kriegsdienstverweigerung mit dem Tod bestraft wird. Freunde hatten ihm für den Fall, dass er den Dienst mit der Waffe ablehnen würde, eine Stelle in der Marine-Intendantur in Wilhelmshaven beschafft. So wie Freunde Dietrich Bonhoeffers für den Fall seiner Kriegsdienstverweigerung ihn in Amerika in Sicherheit zu bringen
versuchten. Martin Gauger entschied sich am 25. April 1940, nicht nur den Dienst mit der Waffe, sondern den Krieg insgesamt abzulehnen. Er dachte dabei auch an seinen Freund, den Ökumeniker Dr. Hermann Stöhr, der 1939 aus Gewissensgründen den Waffendienst abgelehnt hatte, aber zu einem Ersatzdienst bereit war. Trotzdem wurde Stöhr am 16. März 1940 wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt.1 Gauger sah für sich keinen anderen Ausweg, als sich das Leben zu nehmen, um seiner Mutter die Last des Prozesses vor dem Reichskriegsgericht mit dem sicheren Todesurteil zu ersparen.
In einem Brief schrieb er:
„Ich habe einige Zeit angenommen, ich könnte diesen Krieg ertragen, wenn ich nicht mit der Waffe dienen müsste, aber das ist doch ganz eng und falsch gedacht und eigentlich auch feig. Ich meine jetzt, man dürfe überhaupt nicht Kriegsdienst tun; in diesem Krieg wenigstens, weil er kein Verteidigungskrieg ist. […] Eine Beschäftigung bei der Intendantur hatte ich lange für eine Entlastung gehalten, weil ich dann nicht mit der Waffe dienen müsste. Aber dann musste ich doch sagen: wie? – es soll einen Unterschied machen, ob du kämpfst oder ob du die Kämpfenden ausrüstest und verpflegst? Nein, es macht keinen Unterschied. Und ich kann diesen Krieg nicht fördern, ich kann nicht helfen, daß das Meer von Blut und Tränen noch andere Länder überflutet.“2
Im Abschiedsbrief an seinen Bruder, Pfarrer Siegfried Gauger, schrieb er am 25. April 1940:
„… Ich soll dem Krieg dienen, den ich doch aus tiefster Seele ablehne. Ich halte ihn für keinen Verteidigungskrieg, sondern für einen Angriffskrieg. Ich weiß, dass Du mir in meinem Entschluß und in seiner Begründung nicht folgst; aber Du verstehst, dass es sich um eine Gewissensentscheidung handelt[…] Aber was soll ich tun? Kann ich mich an einem Krieg beteiligen, der alles zerstört, was mir teuer ist? Ich kann es nicht, ich kann mich an der Zerstörung nicht beteiligen. […] Aber – es muß sein, und wenn einmal der Nebel sich zerteilt hat, in dem wir leben, dann wird man sich fragen, warum nur einige, warum nicht alle sich so verhalten haben…“3
Martin Gaugers Suizidversuch misslang in der Nacht vom 25. zum 26. April 1940. Weil er konsequent an seiner Entscheidung festhielt, stand ihm noch ein schwerer Weg bevor.
Hatte Gauger recht, wenn er die Haltung der Deutschen zum Krieg als „Nebel“ bezeichnete, der sich zerteilen, auflösen werde und dann viele wieder klarer sehen, ihre Beteiligung am Krieg als Schuld anerkennen, für Versöhnung wirken und Verständnis für seine klare Ablehnung haben werden?
Wir haben uns im vergangenen Jahr intensiv mit der Geschichte des Ersten und Zweiten Weltkrieges befasst. Zwar gab es 1939 nicht mehr die religiös-patriotische Begeisterung für den Krieg wie 1914, aber gerade die beiden großen Kirchen hielten 1939 an der Propagandathese eines Angriffskrieges, eines „gerechten Krieges“ fest und riefen zu treuer Pflichterfüllung gegenüber Führer, Volk und Vaterland auf. Im Oktober 1939, nach dem Ende des Raubkrieges gegen Polen, ordnete zum Beispiel der Geistliche Vertrauensrat, das höchste Gremium des staatsnahen deutschen Protestantismus, eine Kanzelabkündigung zum Erntedankfest an, in der Gott nicht nur für die Ernte der Bauern gedankt wurde, sondern auch für die andere „reiche Ernte“ auf den polnischen Schlachtfeldern: „Wir danken ihm, dass er unsern Waffen einen schnellen Sieg gegeben hat."4 Auch die Männer des 20. Juli 1944 um den Grafen Stauffenberg, die wir heute als Helden ehren, befürworteten noch bis 1942 Hitlers Angriffskrieg. Nur ein einzelner, der schwäbische Schreiner Georg Elser, versuchte am 8. November 1939 mit einer selbst gebastelten Bombe Hitler bei seiner Rede im Münchener Bürgerbräukeller zu töten, um noch größeres Blutvergießen zu verhindern. Da Hitler den Ort früher als üblich verließ, blieb er am Leben. Am Sonntag nach dem gescheiterten Attentatsversuch, am 12. November 1939, ordnete Landesbischof Meiser an, in der Fürbitte der Rettung Adolf Hitler zu gedenken: „Wir danken Dir, dass Du in einer Stunde ernster Gefahr Deine schützende Hand über den Führer unseres Volkes gehalten hast. Wir bitten Dich von Herzen, Du wollest ihn auch weiter in Deinen gnädigen Schutz nehmen und ihn täglich zu seinem schweren Werk ausrüsten mit Kraft aus der Höhe.5
Georg Elser wurde verhaftet und nach jahrelanger KZ-Haft kurz vor Ende des Krieges am 9. April 1945 in Dachau ermordet. Kirchenleitungen und Christen haben sich noch Jahrzehnte nach 1945 schwer getan, ihre Unterstützung des NS-Regimes und des Völkermords als Schuld einzusehen und zu bekennen. Hermann Stöhr und Martin Gauger waren die einzigen evangelischen Kriegsdienstverweigerer. Auch als der Nebel sich zerteilt hatte, wurde lange nicht an sie erinnert. Wir müssen sie aber in das Gedächtnis der Kirche zurückholen, weil sie uns lehren, dass es für Christen keinen gerechten Krieg geben kann.
II. Verweigerung des Treueids auf Adolf Hitler 1934
Wie Martin Gauger 1940 den Kriegsdienst verweigerte und dafür alle Konsequenzen zu tragen bereit war, so hatte er im August 1934 den Treueid auf Adolf Hitler verweigert, obwohl er dadurch seinen Beruf verlor und aus dem Staatsdienst ausscheiden musste.
Am 4. August 1905 – in diesem Jahr vor 110 Jahren – war er in Elberfeld geboren worden und wuchs in einer vom schwäbisch-altpietistischen Gemeinschaftschristentum geprägten, konservativ-deutschnational denkenden Familie auf. Der Vater, Pfarrer Joseph Gauger, war Direktor der Schriftenmission der Evangelischen Gesellschaft in Deutschland und gab mehrere Zeitschriften heraus. Sein Sohn Martin interessierte sich sehr für Geschichte und Politik und bezog frühzeitig politisch Stellung. Von 1924 bis 1930 studierte er Wirtschafts- und Rechtswissenschaft in Tübingen, Kiel, London, Breslau und Berlin. Bereits 1930 setzte er sich kritisch in einem Artikel mit der NSDAP auseinander. Nach dem Referendariat wurde er im Januar 1934 Assessor der Staatsanwaltschaft am Landgericht in Wuppertal und Mönchengladbach.
1933 setzten die Gaugers – wie 80 Prozent der evangelischen Deutschen – ihre Hoffnung auf die nationale Regierung (Hitler – Papen – Hugenberg). In dem Maße, in dem die christentumsfeindlichen Kräfte in der NSDAP immer weiter an Einfluss gewannen und in die Ordnung der Kirchen eingriffen, änderte sich auch ihre Zustimmung. Beim sogenannten „Röhm-Putsch“ Ende Juni/Anfang Juli 1934 ließ Hitler außer der SA-Führung weitere Oppositionelle aus Politik und Kirche ermorden und es als Staatsnotwehr sanktionieren. Damals kamen Martin Gauger Zweifel, ob er einem Staat noch dienen könne, der Willkür und Rechtsbrüche rechtfertige. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934 übernahm Hitler auch noch dieses Amt und ließ das durch eine Volksabstimmung am 19. August 1934 legalisieren. Joseph Gauger wollte in der Zeitschrift „Licht und Leben“, die er herausgab, davor warnen und plädierte für die Erhaltung getrennter Ämter, d.h. die Gewaltenteilung. Durch Postkontrolle fing die Gestapo das Manuskript ab, verhaftete Joseph Gauger am 14. August 1934 und verbot die Zeitschrift befristet.6 Immerhin stimmten am 19. August von den über 45,5 Millionen Deutschen 4.294.654 für die Trennung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler.
Das Vorgehen der Gestapo gegen den Vater, die sogenannte „Schutzhaft“ war für Martin Gauger der letzte Anlass, den für alle Beamten gesetzlich vorgeschriebenen Treueid auf Hitler am 20. August 1934 zu verweigern. Uns ist bisher von deutschen Juristen, die den Mut aufbrachten, dem NS-Staat die Loyalität zu verweigern, nur Martin Gauger bekannt. Am 25. August 1934 teilte er dem Landgerichtspräsidenten in Wuppertal mit, dass er aus Gewissensgründen sich nicht in der Lage gesehen habe, den Eid zu leisten. Er bat um seine Entlassung aus dem preußischen Justizdienst,7 die am 7. September 1934 erfolgte.8 Im Schreiben an den preußischen Justizminister äußerten die Düsseldorfer Vorgesetzten Bedauern, dass sie zu diesem Schritt genötigt waren: Martin Gauger „hat sich als entschlußfreudiger, zielbewußter Sachbearbeiter erwiesen, der versprach, ein besonders brauchbarer Staatsanwalt zu werden." 9
An seinen Bruder Siegfried schrieb Martin Gauger am 19. Oktober 1934: „… Der Verlust meines Amtes geht mir erbärmlich nahe, obschon ich froh bin, [… keinen] uneingeschränkten Eid der Treue und des Gehorsams gegenüber jemandem geleistet [zu haben], der seinerseits an kein Recht und kein Gesetz gebunden ist." 10 Er hatte Sorge, der Eid verpflichte ihn, gegen jemand auch gegen oder ohne Gesetz, nur auf Grund eines Führerbefehls vorgehen zu müssen. Das Recht stand für Martin Gauger zeitlebens an erster Stelle. Wie diejenigen, die den Eid auf Hitler geleistet haben, dem Recht zu dienen gedenken, schien Gauger fraglich. In einem Brief fragte er: „Ob sie eigentlich nicht hören, wie das unschuldig vergossene Blut gegen den zum Himmel schreit, dem sie Treue und Gehorsam geschworen haben?" 11 Der greise Wilhelm Freiherr von Pechmann aus München, der 1921 bis 1927 Präsident des verfassungsgebenden Deutschen Evangelischen Kirchentages war, bat Joseph Gauger seinem Sohn auszurichten: Er habe mit seiner Weigerung „einem alten Manne in trüber Zeit eine ganz außerordentliche Freude bereitet und der alte Mann werde ihn nicht vergessen." 12
III. Im Dienst der Bekennenden Kirche 1935-1940
Martin Gauger musste sich neu orientieren. Nach vielen gescheiterten Bewerbungen um eine neue Anstellung ermöglichten ihm zwei Juristen der Universität in Münster, Ernst Rosenfeld und Rudolf His, die Anfertigung einer juristischen Dissertation über das Thema „Bekenntnis und Kirchenregiment in ihrer Beziehung zueinander“13 Gauger wies nach, dass eine bekenntniswidrige Kirchenleitung juristisch keine Vollmacht habe. Aktueller konnte das Thema gar nicht sein. Denn das war auch die Rechtsauffassung der Bekennenden Kirche. Im Februar 1935 reichte Gauger die Dissertation ein. Nach Abgabe auch der Druckfassung 14 promovierte die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster Martin Gauger am 2. Januar 1936 zum Doktor der Rechte. Nur wenige Monate später beschlagnahmte die Prüfungskommission der NSDAP die Dissertation als „schädliches und unerwünschtes Schrifttum“ 15
Im Herbst 1934 hatten die Deutschen Christen die Bischöfe Theophil Wurm und Hans Meiser abgesetzt, weil sie sich der Gleichschaltung widersetzten. Als Reaktion darauf beschloss die zweite Bekenntnissynode der DEK in Berlin-Dahlem am 20. Oktober 1934: Da die Deutschen Christen durch ihre Irrlehre ohne Vollmacht sind, die Kirche zu leiten, wird auf Grund des kirchlichen Notrechts eine neue Leitung für die DEK eingesetzt. Dieser Beschluss wurde auch von der Kirchenleitung in Bayern begrüßt, solange Bischof Meiser unter Hausarrest stand. Nachdem die beiden süddeutschen Bischöfe aber Ende Oktober wieder frei waren und ihr Amt wieder ausüben konnten, kam es über die Tragweite des Beschlusses der Dahlemer Bekenntnissynode zwischen den lutherischen Bischöfen und dem Reichsbruderrat der Bekennenden Kirche zu Differenzen. Bischof Meiser nahm wohl besonders Anstoß daran, dass zur neuen Leitung der DEK kein lutherischer Bischof, aber Martin Niemöller und Karl Barth gehörten. Er drohte, die Lutheraner würden aus der Bekennenden Kirche ausscheiden, wenn nicht eine neue „Vorläufige Kirchenleitung“ unter Vorsitz des lutherischen Bischofs von Hannover, August Marahrens, gebildet würde. Um diese Spaltung zu vermeiden, stimmten einige Vertreter der Bruderräte der Konstituierung der „Vorläufigen Kirchenleitung“ an Stelle des in Dahlem berufenen Rates der Bekennenden Kirche zu. Niemöller, Hesse, Immer traten daraufhin aus dem Reichsbruderrat aus. Statt den Konflikt beizulegen, spitzte sich der Streit um den Weg der Bekennenden Kirche immer mehr zu. 16
Durch Vermittlung von Paul Humburg, dem Präses der Bekennenden Kirche im Rheinland, der mit Joseph Gauger befreundet war, wurde Martin Gauger am 18. Januar 1935 Hilfsarbeiter in der Rechtsabteilung der Vorläufigen Kirchenleitung in Berlin. 17 Er bearbeitete die Beschwerden, wenn Staat und Partei kirchliche Arbeit behinderten, erstellte Gutachten staatskirchenrechtlicher Art, war für die Pressearbeit zuständig und andere Gebiete. Als der Abteilungsleiter, Rechtsanwalt Eberhard Fiedler, schwer erkrankte, musste Gauger ihn öfter in Sitzungen vertreten. Dabei vertrat und verteidigte Gauger die Position der Vorläufigen Kirchenleitung. Kritik und Ablehnung durch Vertreter der Bruderräte war damit vorprogrammiert. 18 Als auch Joseph Gauger kritisierte, dass die Bischöfe in der Vorläufigen Kirchenleitung zu viel zu sagen hätten, während die Bruderräte zurückgedrängt würden, versuchte Martin Gauger zu beschwichtigen: Er nehme „zu dem ‚Streit’ ob Bruderrat oder Bischöfe gar nicht Stellung […] Mich interessiert nur der Sieg der bekennenden Kirche und die Niederlage der Deutschen Christen.“ 19 Doch so einfach war das Problem nicht, seit es zwei grundsätzlich verschiedene Konzeptionen gab: Bekenntniskirche oder Bekennende Kirche. Paul Humburg, der Gauger der Vorläufige Kirchenleitung empfohlen hatte, versuchte ihm zu erklären, warum er von den Vertretern der Bruderräte abgelehnt wurde: Gauger sei zu behördlich und zu bischöflich eingestellt und habe „zu wenig Kenntnis von der lebendigen Gemeinde und von dem, was ein wirklicher Presbyter ist. […] Dieser tiefe Gegensatz von bischöflichem und presbyterialem Denken ist die Schwierigkeit gewesen in der VKL.“ 20
Die Differenzen nahmen zu, als Hanns Kerrl im Juli 1935 Reichskirchenminister wurde. Offiziell sollte er den Kampf zwischen den Deutschen Christen und der Bekennenden Kirche beenden. Indem er aber Kirchenausschüsse als Kirchenleitungen berief, in denen Bekennende Kirche, Deutsche Christen und sog. Neutrale paritätisch vertreten waren, machte er die Deutschen Christen, die abgewirtschaftet hatten, wieder hoffähig. Während die Bischöfe das „Angebot“ des Staates, den Kirchenkampf zu beenden, annahmen, lehnten die Bruderräte um Martin Niemöller jede Zusammenarbeit mit den Deutschen Christen ab. 21 Der Streit um den Weg der Bekennenden Kirche eskalierte, als Anfang Januar 1936 eine Mehrheit des Reichsbruderrates der Vorläufigen Kirchenleitung das Mandat entzog. Auf der vierten Bekenntnissynode der DEK in Bad Oeynhausen im Februar 1936 trat die Vorläufige Kirchenleitung zurück und eine neue Vorläufige Leitung allein aus Vertretern der Bruderräte wurde gewählt. Das führte endgültig zur Spaltung der Bekennenden Kirche in einen bruderrätlichen und einen lutherischen Flügel. 22
Da die Bruderräte Martin Gauger ablehnten, war er nach einem reichlichen Jahr erneut arbeitslos und rechtlich nicht abgesichert. Verständlich, dass Gauger tief enttäuscht war. Den Eltern schrieb er: Wenn er eine andere Stelle bekäme, gäbe er „den Kirchendienst, der ja immer mehr ein kirchenpolitischer Dienst geworden ist, auf […]. Das Recht ist für die Auseinandersetzung immer bedeutungsloser geworden […] Die Landeskirchen werden sich meiner ganz gern noch zwei bis drei Jahre bedienen und mich dann mit den besten Segenswünschen auf die Schutthalde werfen.“ 23
Nach der Spaltung der Bekennenden Kirche gründeten die Lutheraner am 18. März 1936 den „Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“, dessen Sekretariat in Berlin der Münchener Oberkirchenrat Thomas Breit leitete. Martin Gauger wurde leitender Jurist. 24 Von den Mitgliedskirchen forderte Gauger klare Kompetenzen für das Sekretariat. Man verpflichtete sich dazu, hielt sich aber nicht daran. Konflikte waren vorprogrammiert. Zur bruderrätlich geordneten Bekennenden Kirche verschlechterten sich die Beziehungen immer weiter. Daran war Gauger nicht unschuldig, weil er meinte, der Weg der Bruderräte sei falsch. Neben Sitzungen, Büro- und Reisedienst, Verhandlungen mit Staats- und Parteistellen sowie der Gestapo erarbeitete er Stellungnahmen zu staatskirchlichen Maßnahmen und Artikel zu kirchenrechtlichen Problemen. Er bemühte sich 1937, den Konflikt zwischen BK-Pfarrern und DC-Kirchenleitung in Lübeck zu schlichten und erreichte die Befreiung des Lübecker Organisten Jan Bender (1909-1994) aus dem KZ Sachsenhausen. 25 Vergeblich bemühte er sich, die Druckerei Köhler zu retten, die ein kirchliches Flugblatt gegen Alfred Rosenbergs Schrift „Protestantische Rompilger“ gedruckt hatte. 26 Er bereitete 1938 die Flucht seiner Sekretärin Irmgard Behr, einer Christin jüdischer Herkunft, nach England vor. 27 Rastlos setzte er sich für Verfolgte und die Rechte der Kirche ein.
Nach mehreren Interventionen erreichte Oberkirchenrat Thomas Breit, dass der Landeskirchenrat Bayerns am 17. Juni 1938 Martin Gauger bei einem bescheidenen Gehalt als juristischen „Dauerangestellten“ in den Dienst der Landeskirche übernahm und für das Sekretariat des Lutherrates in Berlin freistellte. Es war eine halbherzige Entscheidung, bei der wohl Gaugers Eidverweigerung eine Rolle zu spielen schien. Es wurde sogleich festgestellt, dass er keinen Anspruch auf Anstellung als Beamter, auf Wartegeld oder Ruhegehalt habe. 28 Für Martin Gauger war das trotz aller Einschränkungen eine wichtige Entscheidung. 29
Was sich schon länger abgezeichnet hatte, sprach Reichskirchenminister Hanns Kerrl im Juni 1938 offen aus: Der „sogenannte Lutherische Rat“ sei von Anfang an „illegal“ gewesen. In einem Brief an den Stuttgarter Oberkirchenrat Wilhelm Pressel schrieb Gauger am 5. Oktober 1938: „Damit ist unser Versuch […] mit dem Staat ins Reine zu kommen, offiziell als gescheitert erwiesen […] Im ganzen sind wir von den zuständigen staatlichen Stellen mit ganz genau demselben Prädikat versehen wie die Dahlemiten: wir sind Staatsfeinde.“ 30 Alle politischen Kompromisse, zu denen die lutherischen Bischöfe neigten, hatten nichts gebracht und konnten nun unterbleiben.
Als Oberkirchenrat Thomas Breit vom Vorsitz im Lutherrat zurücktrat, stellte er Martin Gauger am 31. Oktober 1938 ein Zeugnis aus, das seine Wertschätzung im Berliner Sekretariat zum Ausdruck brachte: „… Herr Dr. Gauger war ein ausgezeichneter Rechtsberater. Sein Rat und sein Urteil hatten über die Grenzen des Lutherrates hinaus deshalb besonderes Gewicht […] Herr Dr. Gauger vereinigt hohe geistige Gaben mit bemerkenswertem Verwaltungstalent und ausgezeichneten juristischen Eigenschaften. Er sieht mit wachen Augen in die Welt […] Auf diesem Hintergrund hebt sich das scharfe Profil seiner klar geprägten, menschlich überaus sympathischen und den frei gewählten Dienst mit brennendem Eifer zugewandten Persönlichkeit ab.“ 31
IV. Verbindung zum Widerstand
Nachdem 1938 auch der Lutherrat von NS-Funktionären als illegal bezeichnet worden war, begann für Gauger eine neue Phase. Er lehnte Kompromisse, die er bisher aus Loyalität gegenüber den lutherischen Bischöfen mitgetragen hatte, ab und suchte vielfältige Beziehungen zum Widerstand. Er war freundschaftlich mit Pfarrer Dr. Harald Poelchau, dem Gefängnispfarrer von Berlin-Tegel, verbunden. 32 Poelchau brachte ihn mit dem sozialdemokratischen und jüdischen Rechtsanwalt Ernst Fraenkel und seinem Kreis in Verbindung. Fraenkel arbeitete damals an dem Buch „Der Doppelstaat“, das er erst in der Emigration vollendete. Es wurde eines der bedeutendsten Bücher über den Nationalsozialismus. 33 Im Vorwort gedachte Fraenkel „mit Wehmut“ an Martin Gauger und ihre „bis tief in die Nacht ausgedehnten Unterhaltungen [über] die rechtstheoretischen, philosophischen und soziologischen Aspekte des Phänomens ‚Doppelstaat’“. Fraenkel unterschied beim NS-Staat den „Normenstaat“, der das überkommene Recht zwar nicht allgemein beseitigte, es aber durch den „Maßnahmenstaat“, d.h. die Gestapo aushöhlte und suspendierte. 1938 nahm Gauger auch mit dem Philosophen Wilhelm Weischedel in Berlin Verbindung auf, mit dem er in den 20er Jahren das Gymnasium in Elberfeld besucht hatte. Weischedel hatte eine Dozentur für Philosophie abgelehnt, weil sie mit dem Eintritt in die NSDAP verbunden war. Aus der Studienzeit in Breslau kannte Gauger Helmuth James von Moltke und Carl-Dietrich von Trotha. Moltke lud 1939 Gauger zu sich ein. Moltke, Einsiedel, Trotha und Gauger „unterhielten“ sich „über die Aussichten der christlichen Welt“, wie Moltke seiner Frau verklausuliert mitteilte. 34 Im späteren Kreisauer Kreis, an dem Gauger durch seine Kriegsdienstverweigerung, Haft und Tod nicht mehr beteiligt war, wurden Konzeptionen für die politische und rechtliche Neuordnung nach dem Ende des Nationalsozialismus erarbeitet. Eine weitere Spur Gaugers zum entstehenden Widerstand führte zu Karl-Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg, an dessen „Weißen Blättern“ Gauger mitarbeitete.
Für einen neuen Versuch, die kirchenpolitischen Gruppen zu einigen, ließ Minister Hanns Kerrl im Mai 1939 fünf „Grundsätze“ erarbeiten, eine Variante der deutsch-christlichen „Godesberger Erklärung“. Darin heißt es: „…(1) Die nationalsozialistische Weltanschauung ist […] für den christlichen Deutschen verbindlich […] [Sie] bekämpft mit aller Unerbittlichkeit den politischen und geistigen Einfluß der jüdischen Rasse auf unser völkisches Leben […] Darüber hinaus gibt es im Bereich des Glaubens keinen schärferen Gegensatz als den zwischen der Botschaft Jesu Christi und der jüdischen Religion der Gesetzlichkeit…“ 35 Die Mitglieder der Kirchenführerkonferenz waren bereit, den Text mit einigen Korrekturen zu unterzeichnen. Da Kerrl auf der unveränderten Fassung bestand, unterschrieben nur die Bischöfe Marahrens und Johnsen und Pfarrer Happich. Für Gauger war damit die Grenze des Erträglichen überschritten. Er versuchte die Unterzeichnung zu verhindern, weil er die Kirche davor bewahren wollte, hoffnungslos ins Opportunistische abzugleiten. Gauger veranlasste die Mitarbeiter des Sekretariats Ernst Kinder und Hansludwig Geiger mit ihm zusammen von ihrem Amt zurückzutreten. Doch Bischof Meiser nahm ihren Rücktritt nicht an. Es blieb alles beim Alten. Gauger, schrieb Paul Fleisch, war seit dieser Zeit „sehr reizbar“, er zog sich von persönlichen Gesprächen zurück, in Fragen der Kirchenpolitik gab es Zusammenstöße. 36
V. Flucht – Haft - Tod
Zu den Schicksalsschlägen, die Martin Gauger in den vergangenen Monaten zu ertragen hatte, kam der Einberufungsbefehl zur Wehrmacht. Er sah für sich nur die Möglichkeit, aus dem Leben zu scheiden. Doch der Suizid in der Nacht vom 25. zum 26. misslang. Verzweifelt ging er zu Poelchaus, die ihn versteckten, bis sein Bruder Joachim nach Berlin kam. Gemeinsam fassten sie den Plan der Flucht über den Rhein in die Niederlande und von dort nach England. Joachim Gauger gelang es, am 30. April Martin unerkannt im Zug nach Elberfeld zu nehmen und ihn 10 Tage im Papierlager des Verlages der Evangelischen Gesellschaft zu verstecken. In der Nacht vom 6. zum 7. Mai begann Martin Gauger den eiskalten Rhein zu durchschwimmen. Am 9. Mai kam er auf holländisches Territorium und wurde von der Militärpolizei verhaftet. Am nächsten Morgen, dem 10. Mai 1940 überfiel die deutsche Wehrmacht die Niederlande. An die Fortsetzung der Flucht nach England war nun nicht mehr zu denken. Er änderte seinen Plan und versuchte, wieder nach Deutschland und von dort in die Schweiz zu entkommen. In der Nacht zum 19. Mai wurde er von der deutschen Militärstreife bei Kleve festgenommen. Bei einem Fluchtversuch wurde ihm in die Beine geschossen. Im Feldlazarett Bedburg-Hau leugnete er seinen Namen. Doch man fand ihn in seinem kleinen Neuen Testament, das er bei sich trug. Am 22. Mai 1940 wurde er ins Gefängnislazarett in Düsseldorf-Derendorf verlegt.
Vom 24. Mai bis 7. Juni 1940 wurde er ausführlich verhört. Martin Gauger gelang es, falsche Informationen über seine Flucht glaubhaft zu vermitteln und weder seinen Bruder Joachim noch Poelchaus irgendwie zu belasten.37 Der Familie wurde zunächst verschwiegen, dass Martin Gauger in den Niederlande verhaftet und ins Gefängnis in Düsseldorf überführt worden war. Seine Mutter erfuhr zunächst nicht, dass ihr Sohn Martin noch lebte. Erst etwa Mitte Juni 1940 erhielt sie davon Kenntnis und erreichte, dass sie ihn am 18. Juni erstmals besuchen durfte. Martin Gaugers Briefe an sie wurden von der Gefängnisleitung konfisziert. Später durften ihn auch Geschwister besuchen. Die Haft in Düsseldorf dauerte über ein Jahr bis zum 12. Juni 1941.
Bis heute ist nicht bekannt, ob Bischof Meiser nur Gaugers Abschiedsbrief vom 25. April oder doch weitere Informationen erhalten hat. Selbst wenn er von dem nicht erfolgten Suizid und der Flucht nach den Niederlanden wusste, was danach geschah, war ihm bestimmt nicht bekannt. Am 4. Juni 1940 befasste sich das Präsidium des Landeskirchenrates in München mit dem „Fall Gauger“ und beschloss, das Dienstverhältnis mit ihm sofort zu lösen. 38 Offenbar genügte bereits die Kenntnis von seiner Kriegsdienstverweigerung, sich von ihm in vorauseilendem Gehorsam zu trennen. Dass man ihm damit jeden kirchlichen Schutz entzog, spielte dafür offenbar keine Rolle. Als man dann von seinem weiteren Schicksal Kenntnis hatte und die Mutter die lutherischen Bischöfe bat, sich dafür einzusetzen, dass er einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren erhält, um ihn der Allmacht der Gestapo zu entziehen, verweigerten sich die Bischöfe, etwas zu seiner Rettung zu tun.
Auf Druck der Gestapoleitstelle in Düsseldorf entschied das RSHA, Martin Gauger am 12. Juni 1941 ins KZ Buchenwald zu verlegen. Seine Mutter erhielt davon keine Kenntnis. Als politischer Häftling wurde er der Strafkompanie zugeteilt und musste besonders schwer im Steinbruch arbeiten. In Buchenwald lernte Gauger den Notariatspraktikanten Alfred Leikam aus Korb kennen, der als Bekenntnischrist seit 1938 in Buchenwald inhaftiert war. Leikam berichtete später über seine Begegnung und Gespräche mit Gauger: Es fiel ihm schwer, am Glauben an die Gerechtigkeit Gottes festzuhalten. Gauger habe nicht verstehen können, „dass bis weit in die Kreise der bekennenden Christen hinein der Nationalsozialismus immer noch Anerkennung fand, obwohl in der Kriegsführung, in der Handhabung der KZ-Lager und in dem gesamten Rechtsgebahren Niedertracht und Gemeinheit ganz offen zutage traten“. 39
Am 14. Juli 1941 wurde Martin Gauger mit 92 weiteren Häftlingen in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein gebracht und mit Gas ermordet. Der Brief des SS-Lagerarzt Dr. Hoven vom 27. Juli 1941 an den Bruder Dr. Joachim Gauger ist ein Beispiel für menschenverachtendes, verlogenes Handeln: Sterbedatum und Todesursache sind falsch, eine falsche Röntgenaufnahme sollte das belegen. Heuchlerisch schrieb er am Schluss: „Ich bedaure den plötzlichen Tod Ihres Bruders fern von seinen Angehörigen umso mehr, da ärztlicherseits alles getan worden ist, um seine Gesundheit zu erhalten.“ Am 11. August 1941 wurde eine Urne, die natürlich nicht Martin Gaugers Asche enthielt, auf dem Ev.-lutherischen Friedhof in Wuppertal-Elberfeld im Grab des Vaters, Pfarrer Joseph Gauger, der am 1. Februar 1939 verstorben war, beigesetzt.
VI. Rezeption nach 1945
Bernhard Heinrich Forck war 1949 der erste, der eine Kurzbiographie Martin Gaugers in das „Gedenkbuch für die Blutzeugen der Bekennenden Kirche“ aufnahm. 40 Diese Zusammenstellung war für Albrecht Schönherr, Dompfarrer in Brandenburg, Anlass und Vorbild, in der Krypta des Brandenburger Domes 1953 eine Gedächtnisstätte für die Blutzeugen des Kirchenkampfes einzurichten. 41 Forcks Kriterium für die Aufnahme in das Gedenkbuch war der Ansatzpunkt der Märtyrer: „Alle, von denen in diesem Buche die Rede ist […], haben ihre Leiden nicht darum auf sich genommen, weil sie mit der Politik des Dritten Reiches nicht einverstanden waren und in ihr ein Verhängnis für unser Volk erkannten, sondern nur und ganz ausschließlich aus dem Grunde, weil sie das Bekenntnis der Kirche angegriffen sahen […].“ 42 Diese Auffassung wurde in der Bekennenden Kirche nach 1945 noch einige Jahre vertreten. Die Unterscheidung zwischen Widerstand gegen die Politik des Nationalsozialismus und Opfer, weil das Bekenntnis der Kirche angegriffen worden war, wurde in der unmittelbaren Nachkriegszeit in der Evangelischen Kirche noch lange aufrecht erhalten, war aber eng und falsch. Mit der Aufnahme Martin Gaugers und Dietrich Bonhoeffers wurde Forck diesen Kriterien nicht gerecht. Trotzdem ist ihm zu danken, dass er Gauger in dieses Gedenkbuch aufnahm.
Ein neues Gedenkbuch an die „Märtyrer der evangelischen Christenheit 1933-1945“ legte Werner Oehme 1979 vor, ohne dem einschränkenden Ansatz Forcks zu folgen. Zu den 29 Lebensbildern gehörte auch Martin Gauger 43
Annedore Leber legte 1954 unter dem Titel „Das Gewissen steht auf“ eine Sammlung von Lebensbildern von Gegnern des Nationalsozialismus vor, zu denen auch Martin Gauger gehörte. 44
Die systematische Erforschung von Martin Gaugers Leben und Wirken und die Dokumentation des entsprechenden Materials begann erst in den achtziger Jahren. Eine einzigartige Quelle verdanken wir dem jüngeren Bruder Dr. Joachim Gauger. Er stellte die Korrespondenz Martin Gaugers, sofern sie Krieg und Zerstörung des Wohnhauses Gaugers in Wuppertal-Elberfeld überstanden hatte, zu einer Biographie zusammen. 45 1985 bat er seine Nichte, Oberstudienrätin Susanne Fühlberth, ihm bei den Recherchen zu helfen. 46 In der Zeit der kirchlichen Friedensbewegung in den achtziger Jahren begann der Theologiestudent Jochen Schmidt mit Freunden in Ostberlin eine Friedensbibliothek – Antikriegsmuseum der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg aufzubauen, mit der sie an das von Ernst Friedrich 1925 gegründete Antikriegsmuseum in Berlin anknüpften. 47 Eberhard Röhms Biographie Hermann Stöhrs war ein Anlass, nach weiteren evangelischen Kriegsdienstverweigeren zu suchen. Im Mai 1992 wandten wir uns an Gaugers jüngste, noch lebende Schwester, Dr. med. Hedwig Heiland, in Stuttgart. Durch sie und ihre Tochter, Susanne Fühlberth, erhielten wir umfangreiches, wichtiges Material. Jochen Schmidt erarbeitete auch eine Ausstellung über Leben und Wirken Martin Gaugers, die er aus Anlass des Gedenkaktes in München zeigte. Das Begleitheft zur Ausstellung trägt den Titel „Seine Kirche aber schwieg“.
Es dauerte aber noch bis 2006, d.h. 65 Jahre nach Martin Gaugers gewaltsamen Tod, dass sich die lutherische Kirche und die Justiz in Nordrhein-Westfalen zur versäumten Verantwortung ihrer Vorgänger in der NS-Zeit bekannten. Im Juli 2006 wurde im Justizzentrum Wuppertal eine Ausstellung „Justiz im Nationalsozialismus“ eröffnet, die von Frau Dr. Daubach von der Dokumentations- und Forschungsstelle der Justizakademie in Recklinghausen betreut worden war. Für die Familie Gauger sprach bei der Eröffnung Frau Dr. Heiland. Der Deutsche Richterbund in NRW stiftete im Dezember 2006 erstmals den „Martin-Gauger-Preis“. Alle zwei Jahre wird ein Schülerwettbewerb mit Themen zum Menschenrechtstag ausgeschrieben.
Am 15. Juli 2006, dem 65. Todestag, schrieb der bayrische Landesbischof und Leitende Bischof der VELKD, Dr. Johannes Friedrich, an Dr. Hedwig Heiland: Dr. Martin Gauger „hat durch sein persönliches Zeugnis, indem er den Treueid auf Adolf Hitler und jedwede persönliche Beteiligung an einem Angriffskrieg verweigerte, seinen christlichen Glauben gelebt. Die damaligen Kirchenleitungen, sowohl die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern […] als auch der Lutherrat, haben sich, als sein Leben in höchster Gefahr stand, nicht mit der gebotenen Kraft für ihn eingesetzt […]. Damit haben sie sich an dem Menschen und Kirchenmann Martin Gauger schuldig gemacht. […] Beide Gremien haben mich aufgefordert […] Ihnen als der noch lebenden Schwester und der ganzen Familie Gauger das tiefe Bedauern über das Versagen auszudrücken und Sie um Entschuldigung zu bitten. Das möchte ich hiermit in aller Form tun." 48
1 Vgl. Eberhard Röhm, Sterben für den Frieden. Spurensicherung: Hermann Stöhr (1898-1940) und die ökumenische Friedensbewegung, Stuttgart 1985, 214f.
2 Zit. n. Annedore Leber, Das Gewissen steht auf, Berlin/Frankfurt 1954, 110. Leider nannte Leber ihre Quellen nicht.
3 Abschrift einer schwer lesbaren Kopie des Briefes durch Susanne Fülberth. Weitere Abschiedsbriefe schrieb Gauger an seine Brüder Joachim und Paul Gerhard, an die Mutter Emeline Gauger und Geschwister, an Landesbischof Meiser. Abschriften erhielt der Verfasser von Prof. Dr. Wilhelm Gauger (Berlin). Der Abschiedsbrief v. 25.4.1940 an Bischof Meiser scheint nicht erhalten zu sein, nur ein Brief mit einigen dienstlichen Informationen, in: LKA Nürnberg.
4 Zit. n. Günter Brakelmann (Hg.), Kirche im Krieg. Der deutsche Protestantismus am Beginn des Zweiten Weltkriegs, München 1979, 129.
5 Rundschreiben an die Dekanate Nr. 12965 v. 9.11.1939, in: LKA Nürnberg, KKU 12/II. Ähnliche Rundschreiben gab es vom Bruderrat in Berlin und dem Rat der BK in der Mark Brandenburg v. 10. und 11.9.1939, in: EZA Berlin 50/844/117 und 116. Vgl. Peter Steinbach/Johannes Tuchel, Georg Elser: Der Hitler-Attentäter, Berlin 2010. Der Film von Oliver Hirschbiegel „Elser – Er hätte die Welt verändert“ wurde im April 2015 in unseren Kinos gezeigt. Elsers Geschichte wurde Jahrzehnte verschwiegen, weil er als einfacher Arbeiter keine Lobby hatte.
6 Vgl. Biographie-Manuskript von Joachim Gauger, S. 8.
7 NW HStA Düsseldorf, Ger. Rep. 253/81, Bl. 59
8 Ebd., Bl. 60.
9 Schreiben v. 29.8.1934 an den preußischen Justizminister, in: BA Berlin, R 22 Per/56920, Bl. 6.
10 Brief an Siegfried Gauger v. 19.10.1934, zit. n. Biographie-Manuskript von Joachim Gauger, S.9.
11 Ebd., S. 9f (Brief an Siegfried Gauger v. 28.10.1934).
12 Ebd., S. 10 (Brief an Siegfried Gauger v. 28.11.1934).
13 Vgl. Promotionsakte M. Gauger, Rechts- und Staatswiss. Fakultät Nr. 1007, Universitätsarchiv der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
14 Erschienen in der Buchhandlung der Ev. Gesellschaft für Deutschland, Elberfeld 1936
15 Vgl. Biographie-Manuskript von Joachim Gauger, S. 9.
16 Vgl. Wilhelm Niemöller, Von der Dahlemer Synode bis zur Gründung der ersten Vorläufigen Kirchenleitung, in: W. Niemöller, Wort und Tat im Kirchenkampf. Beiträge zur neuesten Kirchengeschichte, München 1969, 120-145.
17 Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 11.
18 Vgl. Nora Andrea Schulze, Der bayerische Weg nach Barmen. Die bayerische Kirchenleitung und die Barmer Theologische Erklärung nach der Reichsbekenntnissynode in Wuppertal-Barmen, in: Mitteilungen zur Kirchlichen Zeitgeschichte, hg. im Auftrag der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte von Claudia Lepp und Harry Oelke 8/2014, 147-193.
19 Vgl. Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 12.
20 Brief von Paul Humburg v. 31.12.1935, in: Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 17f.
21 Vgl. Wilhelm Niemöller, Zur Geschichte der Kirchenausschüsse, in: W. Niemöller, Wort und Tat, a.a.O., 178-201.
22 Vgl. Die vierte Bekenntnissynode der DEK zu Bad Oeynhausen. Text – Dokumente – Berichte, hg. v. Wilhelm Niemöller, Göttingen 1960.
23 Brief v. 1.3.1936, zit. n. Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S, 18a.
24 Vgl. Thomas Martin Schneider, Gegen den Zeitgeist. Der Weg zur VELKD als lutherischer Bekenntniskirche, Göttingen 2008. Der „Rat der Ev.-luth. Kirche Deutschlands“ war 1945/1948 die Basis für die VELKD.
25 Vgl. Dorothea Andersen, Kirchenkampf in Lübeck aus der Sicht einer Gemeindehelferin, in: Zeit, den schmalen Weg zu gehen. Zeugen berichten vom Kirchenkampf in Schleswig-Holstein, hg. v. Wolfgang Prehn, Kiel 1985, 2. Auflage, 135-142.
26 Vgl. Hartmut Ludwig, Christlicher Glaube oder Rosenbergs Mythus? – Eine Erklärung und ihre Folgen für die Druckerei F. W. Köhler in Eberfeld, in: Geschichte im Wuppertal, 2006, 57-68.
27 Vgl. Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 53. Korrespondenz Irmgard Behrs mit Martin Gauger 1938/39 und Korrespondenz Irmgard Booth, geb. Behr, mit H. Ludwig 1992-1993.
28 Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 44f.
29 Briefe an Landesbischof Meiser und Vizepräsident Meinzolt v. 14.6.1938, in: LKA Nürnberg, Nichttheol. Mitarbeiter Nr. 52.
30 Brief an OKR W. Pressel v. 5.10.1938, in: Biographie-Manuskript Joachim Gaugers, S. 19 und 65.
31 Abschrift des Zeugnisses v. 31.10.1938, Kopie von Adelheid Gauger.
32 Vgl. Harald Poelchau, Die Ordnung der Bedrängten. Erinnerungen des Gefängnisseelsorgers und Sozialpfarrers (1903-1972), Siebenstern Taschenbuch München 1965, 76. Neuausgabe des Hentrich & Hentrich Verlages Berlin 2004, 90.
33 Vgl. Ernst Fraenkel, Gesammelte Schriften, Bd.2, Nationalsozialismus und Widerstand, hg. v. Alexander von Brünneck, Baden-Baden 1999, 33-266. Amerikanische Ausgabe 1940, deutsche Ausgabe 1974. Im Vorwort zur deutschen Ausgabe schrieb Fraenkel: „Mein Gedankenaustausch mit Martin Gauger erstreckte sich zunächst auf juristische Spezialfragen, die seit der Zuspitzung des Kirchenkampfs einen erheblichen Teil seiner Arbeitskraft in Anspruch nahmen. Unsere Aussprachen beschränkten sich nicht auf konkrete juristische Probleme. Es war unausweichlich, daß in unseren bis tief in die Nacht ausgedehnten Unterhaltungen auch die rechtstheoretischen, philosophischen und soziologischen Aspekte des Phänomens ‚Doppelstaat’ zur Sprache kamen. […] Unvergeßlich ist mir der Abend, an dem Martin Gauger, dessen ‚Humor und Geschick mit Menschen umzugehen’ Annedore Leber (in dem Buch Das Gewissen steht auf) hervorgehoben hat, von einer Rücksprache mit dem Justitiar der Gestapo Dr. Werner Best berichtete. Als es Gauger nach vielen Mühen gelungen war, bis zu Best vorzudringen, um die Freigabe von beschlagnahmten Geldern der Bekennenden Kirche zu erreichen, nahm er die Gelegenheit wahr, gleichsam im Plauderton Best die Theorie des Doppelstaats klarzumachen. Wir haben es als eine makabre Bestätigung unserer theoretischen Bemühungen angesehen, daß in einem Beitrag zum Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht Best weitgehend Gedankengänge entwickelte, die Gauger ihm dargelegt hatte.“ Vgl. Alexander v. Brünneck, Ernst Fraenkels Urdoppelstaat von 1938 und der Doppelstaat von 1941/1974, in: Hubertus Buchstein/Gerhard Göhler (Hrsg.), Vom Sozialismus zum Pluralismus. Beiträge zu Werk und Leben Ernst Fraenkels, Baden-Baden 2000, 29-42.
34 Brief vom 20.10.1939, in: H. J. von Moltke, Briefe an Freya 1939-1945, hg. v. Beate Ruhm von Oppen, München 1988, 80. Am 30.5.1940 wartete Moltke vergeblich auf Gauger (ebd., 142), der nach dem gescheiterten Suizid, der Flucht nach den Niederlanden und der Verhaftung im Gefängnis in Düsseldorf war.
35 Zit. n. Kirchliches Jahrbuch 1933-1944, 2. Auflage, Gütersloh 1976, 290f.
36 Vgl. Paul Fleisch, Erlebte Kirchengeschichte, Hannover 1952, 245ff.
37 Akte M. Gauger mit Verhörprotokollen u.a., in: BA Berlin, R 58/3802.
38 Brief Landesbischof Meisers an das Sekretariat des Lutherrates v. 21.6.1940, in: LKA Hannover D 15 II Nr.29 (Personalakten).
39 Vgl. Bernhard Heinrich Forck, Und folget ihrem Glauben nach. Gedenkbuch für die Blutzeugen der Bekennenden Kirche, Stuttgart 1949, 54f.
40 Ebd., 49-57.
41 Vgl. Björn Mensing, Martyrien und ihre Rezeptionsgeschichte im deutschen Protestantismus, in: Mensing/Heinrich Rathke (Hg.), Widerstehen. Wirkungsgeschichte und aktuelle Bedeutung christlicher Märtyrer, Leipzig 2002, 117-146, 143ff.
42 Forck, und folget ihrem Glauben nach, a.a.O., 7.
43 Werner Oehme, Märtyrer der evangelischen Christenheit 1933-1945, Berlin 1979, 72-79. 3. Auflage 1985
44 Annedore Leber, Das Gewissen steht auf, Berlin/Frankfurt a.M., 1954, 108-110. Leider sind A. Lebers Quellen und Korrespondenzen für die Lebensbilder nicht genannt und nicht erhalten geblieben. Das Buch „Das Gewissen steht auf“ wurde 1984 neu herausgegeben von Karl Dietrich Bracher.
45 Die Dokumentation umfasst 74 Seiten und reicht von 1905 bis 1938. Sie entstand zwischen 1981, dem Todesjahr des dritten Bruders Siegfried, und 1988, dem Sterbejahr Joachims (Auskunft der Ehefrau Joachims, Adelheid Gauger, Brief v. 6.1.1993 an den Verfasser). Eine Kopie der Dokumentation erhielt der Verfasser von der jüngsten Schwester Martin Gaugers, Dr. med. Hedwig Heiland.
46 Kopie des Briefes an Susanne Fühlberth.
47 2014 haben sie 2191 Ausstellungen in 553 Orten in 15 Ländern gezeigt.
48 Brief des Landesbischofs Dr. J. Friedrich v. 15.7.2006 an Dr. med. Hedwig Heiland. Auf Bitte des Landesbischofs schrieb der Verfasser einen Aufsatz über Martin Gauger „Gradlinig und unbeugsam. Ein Staatsanwalt und Kirchenjurist verweigerte sich dem NS-Regime, in: nachrichten der Ev.-luth. Kirche in Bayern, 62. Jahrgang 2007, Nr. 10, S. 322-325.