Ablösung der Staatsleistungen im Gespräch

Entlastung für Versorgungssicherung? - Auszüge aus einer bemerkenswerten EKD-Pressekonferenz mit Kommentaren von Dr. Katharina Dang


Auf der außerordentlichen Landessynode der EKiR in Hilden am 23.11. 2013 spielte das Thema „Staatsleistungen nur eine untergeordnete Rolle. Der Zusammenhang zwischen einer möglichen Ablösung der Staatleistungen und der Versorgungssicherung wurde gar nicht hergestellt. Umso interessanter sind die Ausführungen von G. Beckstein und K. Winterhoff zu Konzernbildung der EKD und Doppik auf der Pressekonferenz vom 12. November 2013 im Rahmen der EKD-Herbstsynode.
Die Kollegin Dr. Katharina Dang aus Berlin hat die Aussagen zusammengefasst und mit einer kurzen Kommentierung versehen


 

Pressekonferenz mit Dr. Günther Beckstein und Klaus Winterhoff - hier der Text ihrer Statements – aus zwei unterschiedliche Richtungen / Lagern ? - Urteilen Sie selbst!

Günter Beckstein:

„Wir haben den Anspruch gute Haushalter Gottes auf Erden zu sein, gerade weil auch erhebliche Finanzmittel uns anvertraut sind, die wir auch dringend brauchen für die vielfältigen Aufgaben, die die Kirche in unserer Gesellschaft hat. Man kann es nicht oft genug sagen, der Schwerpunkt der kirchlichen Arbeit liegt vor Ort. Kirchengemeinden wenden sich in den Dörfern und Städten unmittelbar den Menschen zu mit Verkündigung, Seelsorge, mit Beratung, mit Kultur- und Bildungsveranstaltungen, in der diakonischen Arbeit für Menschen, ohne Ansehen der Person, Herkunft oder Religion. Für diesen Dienst werden von den über 15.000 eigenständigen kirchlichen Trägern jedes Jahr rund zehn Milliarden Euro ausgegeben. Und dieses Stichwort 15.000 eigenständige Träger bedeutet auch, dass es nicht eine Art Konzernbilanz gibt und auch geben kann, denn zum Beispiel die Kirchengemeinde, aus der ich komme, Paul-Gerhardt-Gemeinde in Nürnberg, wird ja nicht etwa vernetzt, weder mit der Landeskirche oder mit erst recht der EKD, sondern es sind selbständige, eigenständige kirchliche Träger, so dass das als Konzernbildung nicht möglich ist und abgesehen davon auch nicht sinnvoll ist. Dass die evangelische Kirche ihr Geld verantwortungsvoll einsetzt, ist meine Überzeugung und zwar sowohl wenn wir vergleichbare andere Kirchen ansehen, als auch wenn wir den Staat ansehen. Die für unseren Haushalt der EKD zugrunde liegenden haushaltsrechtlichen Vorschriften sind mit den Vorschriften der Kommunen und Länder vergleichbar. Seitdem wir die Doppik haben mit den Haushalten der Kommunen eher als mit den Ländern, denn die Länder sind ja noch in der Kameralistik. Aber die Grundvorschriften, die Grundüberlegungen sind trotzdem ganz ähnlich. Die gewählten Leitungsgremien beschließen die öffentlichen Haushalte der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Und nur im Rahmen dieser Beschlüsse dürfen die Gelder dann schlichtweg auch eingesetzt werden. Für die Detailles haben wir die Sachverständigen, die hier sitzen, und deshalb darf ich zunächst das Ratsmitglied Vizepräsidenten Klaus Winterhoff bitten, den Haushalt hier vorzustellen.“

Vizepräsident Klaus Winterhoff: „Ich knüpfe, Herr Dr. Beckstein, an einer Äußerung von Ihnen an,: Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Kassen / keine Vergleichbarkeit bei dem Umstieg auf die Doppik mit den Ländern. Sagt mal, das würde ich gerne vergleichen. Öffentlich ist ja beispielsweise eine Bilanz, die Bilanz des Bundeslandes Hessen, kein armes Bundesland, aber angesichts de Verpflichtungen für die Versorgung steht dort das Eigenkapital auf der verkehrten
Seite. So, also damit bin ich bei einer Herausforderung, die wir alle haben ...“

Dr. G. Beckstein: „Wenn ich eine Bemerkung dazwischen machen darf, deswegen haben wir in den Ländern uns auch ganz bewusst nicht für die Doppik entschieden, weil das Bild etwas falsch ist, dann. „

Vizepräsident K.Winterhoff: „Ob das Bild dann falsch ist oder ob das Bild dann zutreffend ist, jedenfalls können Sie sich im nächsten Jahr bei der EKD dann ganz genau darüber informieren, wenn wir im nächsten Jahr eine Eröffnungsbilanz auf den Tisch legen. Das wird auch im nächsten Jahr noch nicht alles abschließend gelungen sein, aber jedenfalls sieht man dann, was für Verpflichtungen wir auch in Zukunft haben, was ja einem kameralistischen Haushalt nicht zu entnehmen war, da er ja nur Einnahmen und Ausgaben enthält. Vielleicht ein Wort zur gesamten Ausgangslage. ...Wir hatten im letzten Jahr das höchste nominale Kirchensteueraufkommen in der EKD, aber ich lege wert darauf / auf die Feststellung das das nominale Kirchsteueraufkommen nun überhaupt nichts sagt, wenn man auf der anderen Seite nicht den Kaufkraftverlust entgegen setzt. Seit 1994 Kirchsteueraufkommen 9 % Zunahme, Kaufkraftverlust in der gleichen Zeit 30 %. Von meiner eigenen Landeskirche kann ich sagen, wir können uns seit den neunziger Jahren real über ein Drittel weniger leisten. Und von daher ist die Redeweise vom Reichtum der Kirche, aus meiner Sicht, doch sehr zu hinterfragen.

Ich habe das weiter ausgeführt in der Haushaltsrede. Wir haben, das ist meine Prognose jetzt mittelfristig, zur Zeit eine relativ stabile, leicht positive Seitwärtsbewegung auch noch in den nächsten Jahren bei der Kirchensteuer zu erwarten. Das heißt für die Struktur der Kirche: Wir haben eine Atempause, das Notwendig zu tun und ich hoffe, dass diese Atempause möglichst lange anhält, dass wir in keinen hektischen Aktionismus verfallen.

Wir müssen feststellen: Die Gemeindegliederzahl sinkt weiter kontinuierlich und zugleich steigt aufgrund des Wirtschaftswachstums die Kirchensteuer: Das heißt der Verlust an Gemeindegliedern wird überkompensiert durch die wirtschaftliche Entwicklung. Und das wird nicht so bleiben. Wir sehen nur nicht den Zeitpunkt, wann die Gegenbewegung eintritt, deswegen heute Vorsorge und das aller Wichtigste aus meiner eigenen Verpflichtung als Finanzreferent in der westfälischen Kirche heißt: Wir müssen vorsorgen für insbesondere die Versorgungsverpflichtungen. Das wird den Gliedkirchen – die EKD ist weniger beteiligt – das wird die Gliedkirchen in den nächsten Jahren noch deutlicher herausfordern.

Denn sie müssen sehen, wenn sie heute eine Person einstellen, als Pfarrerin, als Pfarrer mit 30 Jahren übernehmen, dann haben Sie noch 60 Jahre Versorgungsverpflichtungen für die Hinterbliebenen. Und was in 60 Jahren ist, das kann man zwar versicherungsmathematisch alles ausrechnen unter verschiedenen Szenario, aber dann muss die Kirchensteuer aber in 60 Jahren immer noch sprießen und fließen. Das ist die Herausforderung. Deshalb lautet mein Stichwort immer: Derzeit Vorsorge treffen und nicht alles in konsumtive Ausgaben stecken. Die schwierigen Jahre kommen noch. Sie liegen vor uns. Aber heute erst mal Dankbarkeit für das, was wir haben. Der Haushalt als solcher ist unspektakulär. Er beruht auf der mittelfristigen Finanzplanung. Diese wird umgesetzt. Und es ist ein Haushalt der Kontinuität, der eigentlich nichts Besonders enthält mit Ausnahme der einen oder anderen neuen Akzentuierung, die von der Synode dem Rat mitgegeben ist.“

Anders als hier in der Pressekonferenz scheinen sich Dr. G. Beckstein und K. Winterhoff laut den Aussagen Winterhoffs in seiner Haushaltsrede nicht zu widersprechen.

 

 Vizepräsident K. Winterhoff führte dort u.a aus:

„Wie wird das Geld nun eingesetzt? Für die EKD und die Gliedkirchen versuchen wir einen kleinen Überblick in der Broschüre „gezählt“ zu geben. Der Überblick ist nicht vollkommen: Da die (noch) zumeist kameralen Haushalte Vermögen und Verpflichtungen nicht erfassen können, ist eine Aussage über das gesamte wirtschaftliche Potenzial oder die wirtschaftlichen Schwächen auch noch nicht möglich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass dies angesichts der Verfasstheit der EKD und der Gliedkirchen auch in Zukunft nicht komplett möglich sein wird. Schließlich ist die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen und 15.000 Kirchengemeinden keine Konzernholding die eine konsolidierte Bilanz vorlegen könnte. Soviel aber wissen wir: Die Verpflichtung für die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude erreichen jährlich die Summe von fast eine Milliarde Euro. Und die Rückstellungen für unsere Versorgungsverpflichtungen - von den Beihilfeverpflichtungen nicht zu reden - sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufs Ganze gesehen noch lange nicht ausreichend dotiert, obgleich hier schon sehr viel getan wird. Beispielsweise wenden etwa die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche, deren Absicherung der Versorgungslasten beklagenswert gering ist, für ihre Sicherstellung jährlich 22 % des Kirchensteueraufkommens auf...

Finanzpolitik ist Verantwortung für heute und für morgen. Dieser Verantwortung haben wir uns auf allen Ebenen zu stellen. Verantwortung tragen die Gliedkirchen der EKD auch füreinander...

Der zwischen ihnen nun seit über zwei Jahrzehnten praktizierte Finanzausgleich zeigt dies in besonderer Weise. Er ist zugleich Ausdruck starker Solidarität. Mit 144 Millionen Euro - die nicht über diesen [EKD] Haushalt abgewickelt werden - aber wegen ihrer hohen Bedeutung keinesfalls unerwähnt bleiben dürfen, gelingt es, stabile Voraussetzungen für kirchliches Handeln in allen Regionen unseres Landes zu schaffen. Damit wird eindrucksvoll realisiert, was die Grundordnung der EKD (Artikel 6 Absatz 1) so beschreibt:

'Die Evangelische Kirche in Deutschland bemüht sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen, hilft ihnen bei der Erfüllung ihres Dienstes und fördert den Austausch ihrer Kräfte und Mittel.' Dafür möchte ich namens des Rates an dieser Stelle ganz besonders danken!“

(K. Winterhoff, Einbringung des Gesetztes über den Haushaltsplan und di e Umlagen..., EKD,
Herbstsynode 2013, S. 3)

Und doch ist auch diese Rede ein Beleg dafür, wie sehr die Frage des Konzernseins oder -werdens der EKD die Darstellung prägt. Wie wirken diese Sätze, diese 60 Jahre auf einen Arbeitslosen, auf einen Rentner, der auf Grundsicherung angewiesen ist, weil nach 42 Arbeitsjahren nur etwas mehr als 600 € Rente für ihn herauskommt? Wie viele Personen profitieren von dieser „Versorgungsverpflichtung“?
In der EKB0 waren es 2009 gerade einmal 814 Personen (Pfarrer, Kirchenbeamte und Lehrer sowie ihre Hinterbliebenen), für die im selben Jahr 16.261.828,22 € Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, das sind für jede pensionsberechtige Person ca. 20.000 € laut. http://www.ekbo.de/Webdesk/documents/premiere_ekbo-internet/Zahlen+%26+Fakten/Statistischer+Bericht+2009.pdf.pdf.pdf, S. 66 (Zugriff am 22.11.2013), wenn ich die Zahlen richtig deute.

 

 

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