Thesen zur Freiheit des Pfarramtes und der Ortsgemeinde

Von Stephan Sticherling

  1. Unser Leben ist von Angst bestimmt. Das wirkt sich in dem Wunsch aus, alles unter Kontrolle und im Griff zu haben. Wer aber alles unter Kontrolle und im Griff haben will, ist nicht frei. Er steht unter Druck und riskiert Stress. Und er setzt andere unter Druck. Auch das kirchliche Leben ist von Kontrolle und davon, alles im Griff haben zu wollen, nicht frei.
     
  2. Unser Leben ist von Vertrauen bestimmt. Alles unter Kontrolle und im Griff zu haben, ist entbehrlich. An die Stelle der Kontrolle tritt die Gelassenheit. Statt alles in den Griff zu bekommen, ist es möglich, loszulassen. Vertrauen befreit und entlastet, den Vertrauenden und den, dem vertraut wird.
     
  3. Wir stehen in jedem Augenblick unseres Lebens vor der Aufgabe zwischen Angst und Vertrauen zu wählen. Auch wenn beide, Angst und Vertrauen, sich immer wieder vermischen, vertragen sich beide nicht. Sie schließen sich gegenseitig aus. Man kann nicht Vertrauen und zur gleichen Zeit Angst haben.
     
  4. Vertrauen schafft Freiheit und Freiheit ermöglicht Verantwortung, denn Verantwortung setzt Freiheit voraus. Ohne Freiheit keine Verantwortung. Freiheit befähigt dazu, Verantwortung zu übernehmen.
     
  5. Verantwortung bindet sich und schafft Verlässlichkeit. Verlässlichkeit wiederum ist Voraussetzung für Vertrauen; Vertrauen muss sich verlassen können. Fehlende Verlässlichkeit blockiert Vertrauen und ruft Angst hervor
     
  6. Angst wiederum führt zur Kontrolle und Kontrolle bringt Anweisungen, Überprüfungen und Sanktionen hervor. Das setzt unter Druck und ruft wiederum Angst hervor und verleitet zur Unwahrhaftigkeit.
     
  7. Vertrauen führt zur Übernahme von Verantwortung und zur Bereitschaft, Rechenschaft zu geben. Verantwortung und Rechenschaft sind untrennbar miteinander verbunden. Rechenschaft ist auf Wahrhaftigkeit und gegenseitiges Vertrauen angewiesen, da aus der Rechenschaft sonst Angst und Kontrolle wird.
     
  8. Vertrauen, Freiheit, Verantwortung und Rechenschaft habe ihren Ort in der persönlichen Begegnung, von Angesicht zu Angesicht. Kontrolle dagegen wird durch oder im Namen oder Auftrag von juristischen Personen, Behörden, Institutionen, Ämtern ausgeübt. Hier handeln Personen nicht als Personen, sondern als Funktionäre. Funktionäre sind an der Person nicht interessiert, sondern nur an der Funktion. Dementsprechend spielen Vertrauen und Verantwortung keine Rolle, denn wer Kontrolle ausübt, übernimmt damit gerade keine Verantwortung.
     
  9. Wir Christen glauben von Gott, dass er uns als Person begegnet und nicht als Funktionär. Er bringt uns Vertrauen entgegen und erwartet von uns Vertrauen. Er will von uns keinen Gehorsam und keine Unterwürfigkeit, sondern Verantwortung, Verlässlichkeit, Rechenschaft. Er will, dass zwischen ihm und uns Freiheit und Wahrhaftigkeit herrscht.
     
  10. Wenn Menschen Gott ihr Vertrauen entgegenbringen und Verantwortung übernehmen, dann soll zwischen Mensch und Mensch das Gleiche wie zwischen Gott und Mensch gelten. Wenn Gott und Mensch sich von Person zu Person begegnen, dann begegnen sich solche Menschen auch untereinander von Person zu Person.
     
  11. Daraus folgt, dass die Kirche in ihrem Kern und ihrem Wesen nach ein personales Geschehen ist, ein Ort der Begegnung von Person zu Person. Das schließt nicht aus, dass sie im Mindestmaß auch eine Institution ist, die Kontrolle ausübt, Anweisung erteilt, Überprüfung vornimmt und sanktioniert. Aber es ein Irrtum zu meinen, Leben und Wachstum, das personale Geschehen seien in den Griff zu kriegen und durch Kontrolle zu sichern. Dies bleibt unberechenbar und unverfügbar. Der Versuch, dies zu tun verhindert Wachstum und Leben und durchkreuzt dass personales Geschehen.
     
  12. Wenn aber das personale Geschehen, also die Begegnung von Person zu Person das Herzstück des kirchlichen Lebens und Wachstums ist, lässt sich dieses Geschehen nicht steuern (also kontrollieren und in den Griff kriegen), wohl aber kann man ihm Raum gewähren. In diesem Raum herrscht Freiheit. Kontrolle und der Versuch, es in den Griff zu kriegen, haben dort nichts verloren. Sie würden die notwendige Freiheit zerstören oder zumindest einschränken.
     
  13. Diesen Raum zu gewähren, ist Auftrag und Verantwortung der Ortsgemeinde und des Pfarramtes. Damit beide dieser Verantwortung gerecht werden, dürfen sie keiner weiteren kontrollierenden, anweisenden Instanz unterworfen sein. Sie geben jedoch Rechenschaft über die Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Kontrolle unterwirft von außen heran herausgeben Maßstäben, Rechenschaft folgt dem eigenen Gewissen. Rechenschaft ist auf Wahrhaftigkeit und Vertrauen angewiesen. Rechenschaft verdient Anerkennung und bzw. oder Rechtfertigung.
     
  14. Daraus ergibt sich, dass die Freiheit der Ortsgemeinde und die Freiheit des Pfarramtes, beide, konstitutiv sind für Leben und Wachstum des Glaubens und der Kirche. Diese Freiheiten sind um jeden Preis zu schützen. Das geschieht nicht durch Kontrolle und Steuerung.
     
  15. Nur dann ist die Kirche Evangelische Kirche, wenn die dreifache Freiheit eines Christenmenschen, der Ortsgemeinde und des Pfarramtes gewahrt bleibt. Jeder Versuch, diese drei Freiheiten der Kontrolle und der Steuerung zu unterwerfen, zerstört Glauben und kirchliches Leben und lässt allenfalls nur noch die trügerische Fassade stehen.
     
  16. Tatsächlich wird dieser Versuch immer wieder unternommen. Die Freiheit der Ortsgemeinde ist durch die Reformprozesse der vergangenen Jahre weitgehend zerstört. Nun geht es unter dem Stichwort Vereinbarungskultur um die Freiheit des Pfarramtes.
     
  17. Der freie Christenmensch ist frei in seinem Glauben und für ihn selbst verantwortlich. Die Ortsgemeinden sind frei in ihrem Gemeindeleben und zugleich dafür 17. verantwortlich. Das Pfarramt ist frei in der Wahrnehmung der Verantwortung für Wort und Sakrament, Seelsorge und Bildung. Das Pfarramt ermöglicht die Freiheit des Glaubens, Kirchenkreis und Landeskirche gewährleisten die Freiheit der Ortsgemeinde. Alle drei Freiheiten sind gegenseitig aufeinander angewiesen und füreinander verantwortlich.
     
  18. Die Freiheit des einzelnen Christen und die Freiheit der Ortsgemeinde hängen unmittelbar zusammen. Mitglied soll die einzelne Person nicht auf Grund ihres Wohnortes sein, sondern auf Grund ihrer freien Entscheidung. Ortsgemeinden sind für ihr Gemeindeleben, einschließlich der Mitarbeitenden, der Finanzen, der Gebäude und des gottesdienstlichen Lebens allein und im vollen Umfang verantwortlich. Sie können sich selbständig gründen und auflösen, selbständig mit anderen Gemeinden vereinigen oder sich teilen oder mit ihnen kooperieren; sie können auch nebeneinander existieren. All das durch den Kirchenkreis oder die Landeskirche zu steuern, zerstört ihre Freiheit.
     
  19. Die Freiheit wird gewahrt durch gegenseitiges Vertrauen, gegenseitige Verlässlichkeit und gegenseitige Rechenschaft. Sie wird zerstört durch den gegenseitigen Versuch, sich zur kontrollieren und zu steuern.
     
  20. Der Entwurf der Landessynode 2017 zur Etablierung einer sogenannten Vereinbarungskultur versucht, rechtlich zu fassen, was sich eigentlich von selbst versteht und einer Fixierung durch ein Gesetz nicht bedarf. Abgesehen von den zusätzlichen Verpflichtungen für Superintendentinnen und Superintendenten in erheblichem Umfang ist für ein solches Gesetz weder eine Notwendigkeit erkennbar noch wird deutlich, was mit diesem Gesetz bewirkt werden soll. Es ist zu befürchten, dass hier ein umfangreicher neuer Beratungs-, Verwaltungs- und Regulierungsbedarf entsteht, ohne dass ein zusätzlicher Notizen erkennbar wird.
     
  21. Wenn die Leitung einer freien Ortsgemeinde, deren Mitglieder sich als freie Christenmenschen verstehen und eine Pfarrerin oder Pfarrer gedeihlich zusammenwirken wollen, ist die Bildung einer Vereinbarungskultur unerlässlich selbstverständlich. Ohne sie wären Vertrauen, Verlässlichkeit und Rechenschaft nicht denkbar. Der Versuch, was selbstverständlich ist, rechtlich zu fassen, unterstellt aber gerade, dass dies nicht selbstverständlich ist. Der Versuch, Vertrauen, Verlässlichkeit und Rechenschaft rechtlich abzusichern, unterminiert dieser und verwandelt Vertrauen in Kontrolle, Verlässlichkeit in Misstrauen, Rechenschaft in Überprüfung. Das Gesetz wird als genau das Gegenteil von dem erreichen, was es bewirken will. Es entlastet niemanden, sondern schafft zusätzliche Stress-Faktoren.
     
  22. Anstelle dieses Gesetzes, in das der Prozess zum Papier “Zeit fürs Wesentliche“ mündet, schlage ich hier ein Modell der Rechenschaftslegung vor, das an die Stelle einer schriftlich fixierten Vereinbarung tritt

    a. Das Presbyterium beschließt die Dienstanweisung für den Pfarrer oder die Pfarrerin, die von der Landeskirche genehmigt wird. Die Dienstanweisung definiert den Bereich, in dem der Pfarrer oder die Pfarrerin ihre Verantwortung ausübt.

    b. Der Pfarrer oder die Pfarrerin legen zu Beginn eine Konzeption ihres Dienstes im Rahmen der vorgegebenen Dienstanweisung für das kommende Jahr oder für zwei Jahre vor. Sie muss vom Presbyterium gebilligt werden.

    c. Am Ende des Zeitraums gibt der Pfarrer oder die Pfarrerin einen Rechenschaftsbericht. Auch dieser muss vom Presbyterium gebilligt werden; der Pfarrer oder die Pfarrerin wird dadurch „entlastet“ (ähnlich wie der Vorstand eines eingetragenen Vereins).

    d. Der Pfarrer oder die Pfarrerin empfängt keine Weisungen durch das Presbyterium.

    e. Der Pfarrer oder Pfarrer unterrichtet bei Nachfrage oder aus gegebenem Anlass das Presbyterium über die Umsetzung der Konzeption. Er oder sie unterrichtet das Presbyterium ggf., falls sich, aus welchen Gründen auch immer, Änderungen der Konzeption ergeben.

    f. Die Superintendentur wird an diesem Verfahren nur dann beteiligt, wenn es zu Konflikten kommt, die Pfarrerin oder Pfarrer und das Presbyterium.
     

Nur in dem Maße, indem unsere Kirche die Freiheit eines Christenmenschen, des Pfarramts und der Ortsgemeinde wahrt, ist sie evangelische Kirche!

 

 

 

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