Ev. Kirche im Rheinland am Scheideweg

Sucht die Landessynode 2012 Einmütigkeit oder Kampf?
Von Hans-Jürgen Volk

Die Landessynode 2012 der rheinischen Kirche, die ab dem 8. Januar in Bad Neuenahr tagt, hat eine große Verantwortung. Mehr als ein Drittel aller Kreissynoden hat sich im Vorfeld kritisch gegenüber zentralen Reformprojekten wie der Verwaltungsstrukturreform oder den Vorstellungen zur Personalplanung geäußert und um stärkerer Beteiligung der Basis gebeten. Vielfach wird ein Proponendum, also ein Vorlage der Kirchenleitung, zu dem sich alle Presbyterien und Kreissynoden äußern können, oder eine andere Form der Mitgestaltung eingefordert. Wenn aktiv auf allen kirchlichen Ebenen um Einmütigkeit gerungen würde, könnte man sich auf eine gemeinsame Schnittmenge verständigen: Der Vorsatz, den bestehenden Personalmix der verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen beizubehalten und nicht etwa andere Berufszweige zugunsten des Pfarrdienstes zu kappen, dürfte auf breiten Konsens stoßen. Ebenso besteht Einmütigkeit im Blick auf das Ziel einer gut funktionierenden, kostengünstigen Verwaltung. Der Grundkonflikt besteht an anderer Stelle - und hierbei geht es nur vordergründig um einen Dissens bei den Methoden zur Zielerreichung. Die einen möchten die Reformziele weitestgehend durch gesetzliche Regelungen absichern, was mit erheblichen Eingriffen in die bestehenden Strukturen verbunden ist. Angestrebt wird Vergleichbarkeit, Standardisierung und Abschied von der rheinischen Vielfalt. Verfassungsrechtlich wird eine Stärkung des synodalen Elements angestrebt. Faktisch läuft es auf eine Stärkung der Organe der Landeskirche hinaus zulasten von Presbyterien und Kreissynoden, denen man durch eine immer detailreichere Rahmensetzung sogar den stellenmäßigen Umfang des Küsterdienstes in der Dorfgemeinde vorschreiben möchte. Die anderen kämpfen um den Erhalt der Vielfalt, die Ausdruck einer basisorientierten Kirche ist. Sie setzen auf Motivation statt auf gesetzlichen Zwang. Sie sind äußerst skeptisch gegenüber der nicht gerade von Demut zeugenden Behauptung, die Organe der Landeskirche hätten auf Grund ihres „besseren Überblicks“ das Recht, wesentliche Entscheidungen bis hinein in das operative Geschäft der einzelnen Kirchengemeinde an sich zu ziehen. Die Bbz-Affäre ist eine Bestätigung dieser Skepsis.

Es geht um Einmütigkeit - und um die Identität der rheinischen Kirche
Für alle Leitungsebenen ist das Bemühen um Einmütigkeit in der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland verankert (vgl. KO Art 27,2 für die Presbyterien, 106,2 für die Kreissynoden oder 142,1 für die Landessynode). Versteht man den Begriff der Einmütigkeit lediglich juristisch-formal, so wird er seiner geistlichen Dimension beraubt. Das Bemühen um Einmütigkeit kann sich nicht darin erschöpfen, dass Beschlüsse mit möglichst klaren Ergebnissen getroffen werden.
Im Gegenteil: ein Leitungsorgan, das mehrfach mit großer Mehrheit Beschlüsse fasst, die dem Denken, Fühlen und Glauben eines großen Teiles der kirchlichen Basis wiederspricht, verletzt den Grundsatz der Einmütigkeit und delegitimiert damit die eigenen Beschlüsse. Dies sollte jedenfalls in einer evangelischen Landeskirche gelten, die sich von Barmen her definiert und die großen Wert auf das Priestertum aller Gläubigen legt. Dass es Situationen gibt, wie in der Zeit des Kirchenkampfes zwischen 1933 und 1945, in denen Leitungsorgane bewusst das Bemühen um Einmütigkeit aufgeben müssen, da gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse im Verbund mit Stimmungen bei der Mehrheit der Menschen den Kern des Glauben gefährden, sei unbenommen. Nur wird wohl niemand ernsthaft eine solche Situation für die Durchsetzung der Kirchenreform in Anspruch nehmen wollen, die vielmehr ihrerseits den aktuellen Herrschaftsverhältnisse entspricht und eine Anpassung an politische Vorgaben darstellt.
Erstmals ist seit 2006 ist im vergangenen Jahr vor allem im Rahmen der Regionalkonferenzen ein Dialog geführt worden, der nicht nur Organe der Landeskirche umfasst. Kritische Positionen wurden immerhin wahrgenommen. Der Grunddissens bleibt, trotz mancher Modifikationen und Abschwächungen, die die Vorlagen an die Landessynode enthalten (Vgl. Drucksache 13 „Personalplanung“ und Drucksache 19 „Verwaltungsstrukturreform“ unter http://www.ekir.de/www/ueber-uns/drucksachen-14760.php). Vielfalt - auch strukturelle Vielfalt - ist Ausdruck einer basisorientierten Kirche, in der Presbyterien und Kreissynoden einen großen eigenen Gestaltungsspielraum haben. Diese Vielfalt war bis etwa 2006 prägend für die Ev. Kirche im Rheinland, da hierin sehr überzeugend „Kirche der Freiheit“ war. Will man davon Abstand nehmen, und der Vorsatz ist offenkundig, ist dies ohne einen breit angelegten Dialog, der auf allen kirchlichen Ebenen durch das Bemühen um Einmütigkeit geprägt ist, nicht zu haben. Die Landessynode 2012 hat die Chance diesem Dialog im Eingehen auf die kritischen Voten zahlreicher Kreissynoden strukturelle Form zu geben.

Problemkind Verwaltungsstrukturreform
Es ist leider davon auszugehen, dass führende Vertreter unserer Kirche alles daran setzen werden, dass statt eines Dialogs als Ergebnis der Landessynode 2012 die Basis nötigende Fakten stehen. Vor allem im Blick auf die Drucksache 19 „Verwaltungsstrukturreform“ wäre dies nicht akzeptabel.
Unter Punkt 2 der Beschlussvorlage heißt es: „Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, der Landessynode 2013 auf der Grundlage der im Sollkonzept beschriebenen Vorschläge (Teil C) die gesetzliche Umsetzung einer zukünftigen Verwaltungsstruktur der Evangelischen Kirche im Rheinland vorzulegen.“ Beim „Sollkonzept“ handelt es sich um den Bericht der Fa. Kienbaum zu einer zukünftigen Verwaltungsstruktur in der Ev. Kirche im Rheinland. Beschließt die Landessynode diesen Passus, wird das Kienbaum-Papier als Orientierungsrahmen verbindlich gemacht, trotz aller Relativierungen, die im Text der eigentlichen Vorlage eher für Unschärfen sorgen. Das Kienbaum-Papier fordert drei Kriterien, die eine zukünftige Verwaltungsstruktur erfüllen soll:

  • Ein Kirchenkreis - eine Verwaltung
  • Mindestpersonalausstattung von 15 Vollzeitstellen
  • Mindestgröße von 80.000 Gemeindegliedern pro Kirchenkreis, um die entsprechenden Fallzahlen zu gewährleisten

Dass dieses Konzept bei seiner Realisierung die Strukturen der rheinischen Kirche erheblich umpflügen und etwa die Hälfte der Kirchenkreise in Fusionen nötigen würde, sorgte bereits im vergangenen Jahr für erheblichen Widerstand. Dem versucht man zu begegnen, indem man von den drei Kriterien des Kienbaum-Papiers zwei erfüllt sehen will, um dadurch mehr Flexibilität zu erreichen. Eine Abweichung von der Grundentscheidung „ein Kirchenkreis - eine Verwaltung“ ist allerdings nur unter eng begrenzten Voraussetzungen mit Genehmigung der Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Innerkirchlichen Ausschuss und dem Finanzausschuss der Landeskirche möglich. Für kleinere Kirchenkreise wird es selbst bei einem gemeinsamen Verwaltungsamt äußerst schwierig, ohne erhebliche Mehrkosten den Vorgaben gerecht zu werden, auch wenn die Mindestpersonalausstattung unterschritten werden kann.
Ähnlich wie bei der NKF-Einführung wurde der Verwaltungsstrukturreform noch auf der Landessynode 2010 mit der Aussicht auf Kostensenkung begründet. Dass die neue Finanzverwaltung zunächst einmal erhebliche Mehrkosten verursacht, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Eine ähnliche Entwicklung droht bei der Verwaltungsstrukturreform. Auch hier weigerte man sich, eine Kostenschätzung vorzunehmen mit dem Argument, dies sei angesichts der „rheinischen Vielfalt“ nicht machbar. Die Verwaltungsstrukturreform würde jedoch die Voraussetzungen dafür schaffen, in Zukunft Kosten sinnvoll zu reduzieren. Auf die (Un)logik dieser Argumentation geht Dr. Henning Theissen sehr treffend in einem neuen Beitrag unter http://www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de/ ein. Von dankenswerter Klarheit ist das Votum des landeskirchlichen Finanzausschusses, der in der Begründung zur Beschlussvorlage wie folgt zitiert wird: „Die Verwaltungsreform habe nicht in erster Linie eine Kostensenkung zum Ziel sondern eine deutliche Verbesserung der Qualität bei angemessenen Kosten.“
Eine Kostenersparnis bei einem Projekt wie der Verwaltungsstrukturreform würde sich dann ergeben, wenn unter Ausblendung aller anderen Aspekte durch die Schaffung wesentlich größerer Einheiten unterm Strich Personalkosten eingespart würden. Da allerdings Kienbaum die Stärkung von Arbeitsfeldern wie z.B. Bauwesen und Immobilienmanagement fordert, wäre selbst bei einer äußerst konsequenten Umsetzung des Konzepts eher eine Kostensteigerung wahrscheinlich. Dass das betriebswirtschaftliche Denken, das dem Kienbaum-Papier zugrunde liegt, die gesellschaftlichen und ökologischen Folgekosten solcher „Reformmaßnahmen“ konsequent ausblendet, sei nur am Rande erwähnt.
Bitter nötig sind erhebliche Korrekturen, die nur ein von dem Bemühen um Einmütigkeit getragener Dialog im Anschluss an die Landessynode 2012 gewährleisten kann. Im Rahmen eines solchen Dialogs wäre u.a. anzustreben:

  • Eine Kostensteigerung bei der Verwaltung zu verhindern und die Kostenentwicklung, die mit einer Verwaltungsstrukturreform verbunden sind, so transparent wie möglich zu gestalten - auch wenn es Mühe macht. Eine einseitige Stärkung der Verwaltung würde automatisch zu Lasten anderer kirchlicher Berufsgruppen gehen.
  • Funktionierende Strukturen, die wirtschaftlich sind, dürfen nicht in Frage gestellt werden. Defizite in der „Qualität“ nehmen wir auch in anderen Arbeitsfeldern hin, was angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen unabweisbar ist.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind Teil der kirchlichen Dienstgemeinschaft. Sie sind daher ähnlich wie Jugendreferenten oder Kirchenmusikerinnen im Rahmen eines Personalkonzepts zu behandeln, bei dem letztlich eine Kreissynode souverän einen angemessenen Umfang der Verwaltung entsprechend den Notwendigkeiten vor Ort beschließt.

Abschließend: jeder/m Landessynodalen sei die Lektüre von Paul Kirchhof, das Gesetz der Hydra empfohlen - man muss ja nicht unbedingt seine steuer- und sozialpolitischen Ansichten übernehmen. Kirchhof wird bestätigt durch eine Meldung im Wirtschaftsteil der Frankfurter Rundschau vom 2. Januar 2012: „Die Verwaltungskosten im deutschen Gesundheitswesen sind offenbar wesentlich höher als bisher angenommen. Einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearny zufolge entfielen im Vorjahr 23 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 176 Milliarden Euro auf die Bürokratie. In der Industrie liege dieser Anteil bei nur 6,1% …“ Kostentreiber sind u.a. so interessante Instrumente wie die Praxisgebühr oder die vielfältigen Dokumentationspflichten, also Instrumente, mit denen man eigentlich Kosten senken wollte. Nun denn!

 

 

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