Finanzskandal um die bbz GmbH

Oberkirchenrat Immel als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung involviert
Von Hans-Jürgen Volk

 Der Finanzskandal um die kircheneigene bbz Gmbh (Beihilfe und Bezügezentrum) in Bad Dürkheim schlägt immer höhere Wellen. 20 Mio. € musste die Ev. Kirche im Rheinland, die alleinige Gesellschafterin des Unternehmens ist, bisher zur Verfügung stellen, um die Fortführung des operativen Geschäfts zu gewährleisten. Ob dieser Betrag ausreicht, um das Unternehmen abzusichern, ist ungewiss.
In einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers heißt es: „In den Millionen-Skandal der kirchlichen Firma bbz ist die Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland direkt verwickelt. Der Finanzdezernent, Oberkirchenrat Georg Immel, war bis zu seiner Abberufung durch die Kirchenleitung am 4. Oktober Vorsitzender der dreiköpfigen Gesellschafterversammlung.“ "Neben Georg Immel war auch die für Personal-Dienstrecht zuständige Dezernentin Iris Döring mit Stimmrecht in dem Gremium vertreten.“ (Vgl.: http://www.trading-house.net/news/politik/koelner-stadt-anzeiger-finanzchef-der-rheinischen-kirche-als-aufseher-in-millionenskandal-verwickelt-22623917.html). Beide wurden mit Beschluss der Kirchenleitung vom 4. Oktober 2011 von ihren Aufgaben in der Gesellschafterversammlung abberufen.

Hintergründe

1999 übernahm die Ev. Kirche im Rheinland die bbz GmbH. Seitdem werden Beihilfen und Gehälter von Beschäftigten der Ev. Kirche im Rheinland durch das Unternehmen abgerechnet. Zuvor geschah dies bei den Gehältern durch ein Rechenzentrum der Kirche, das von seiner Kultur her eher Teil der kirchlichen Verwaltung war. Die Beihilfen wurden im Landeskirchenamt bearbeitet. Ursprünglich war es angedacht, das bbz zum Dienstleister vor allem für süddeutsche Landeskirchen zu entwickeln. Heute hat das Unternehmen ca. 1.200 Kunden, die überwiegend aus der kirchlichen und kommunalen Verwaltung, aber auch von Rundfunkanstalten oder privaten Firmen kommen.
Dass ein Unternehmen Gewinn machen möchte, liegt in der Natur der Sache. Beim bbz waren es nicht nur die Abrechnungen mit den Kunden, die Gewinne ermöglichen sollten, sondern vor allem auch Zinserträge aus überwiegend kurzfristigen Anlagen, die aus den letztlich von den Kunden stammenden laufenden Beträgen erwirtschaftet werden sollten. Eine derartige Strategie geht solange auf, solange das Zinsniveau relativ hoch ist. Spätestens seit der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 ließen sich mit kurzfristigen Anlagen keine befriedigen Zinserträge mehr erzielen. Die Phase extrem niedriger Zinsen für seriöse Anlagen hält bis heute an und bringt zunehmend auch Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Schwierigkeiten.
Offensichtlich ließ man sich nun auf höchst riskante Geldgeschäfte ein und versenkte Millionenbeträge. „Die bbz GmbH hatte bei Anlagegeschäften Millionenverluste eingefahren. Fehlerhafte Jahresabschlüsse wurden von der Gesellschafterversammlung unter Immels Leitung nicht beanstandet.“ „Auch mindestens eine manipulierte Buchung wurde festgestellt. Nach einer Strafanzeige der Kirche wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beschuldigte.“ (Vgl. http://www.evangelisch.de/themen/wirtschaft/finanzchef-der-ekir-f%C3%BChrte-aufsicht-%C3%BCber-problemfirma53921)
Im Bericht auf evangelisch.de findet sich darüber hinaus der vielsagende Satz: „Die rheinische Kirche verfolgt nach eigenen Angaben darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche gegen einzelne Personen aus dem Bereich der Gesellschafterversammlung. Das Aufsichtsorgan hatte die Geschäftsführung teilweise entlastet, obwohl die Jahresabschlüsse seit 2007 nur eingeschränkt oder gar nicht testiert sowie nicht korrekt aufgestellt und nicht rechtskonform veröffentlicht waren.“

Die Person Georg Immel

Seit 1997 ist Georg Immel als Oberkirchenrat Mitglied der Kirchenleitung und Leiter der Abteilung „Finanzen und Vermögen“. Zu Beginn seiner Amtszeit stand er mit einer in Schieflage geratenen Versorgungskasse und einer intransparenten Finanzstruktur vor großen Herausforderungen. Er vertrat überzeugend den Standpunkt, das Transparenz und Offenheit gerade in Finanzfragen einer Kirche gut zu Gesichte stehen. Die Finanzberichte seiner ersten Amtsjahre waren ausgesprochen informativ und zeugten von einer klaren Kompetenz in ökonomischen oder steuerrechtlichen Fragen.
Es ist gewiss eine subjektive Wahrnehmung, dass Immel im Laufe der Zeit an Statur verlor. Er, der in einem immer noch interessanten Interview mit der Zeitschrift „Transparent“, das am 15. November 2000 im Landeskirchenamt geführt wurde (Vgl. http://www.transparentonline.de/Nr60/tp60-2.pdf), jede langfristige Prognostik im Blick auf die Finanzkraft der Kirche entschieden als unseriös ablehnte, schloss sich mit immer geringerer Überzeugungskraft der EKD-Sprachregelung an, wonach die Ev. Kirche im Jahr 2030 aus Gründen der Demographie nur noch 50% ihrer heutigen Finanzkraft haben solle. Die Herausforderungen wurden nicht geringer. Immel ist verantwortlich für die Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens (NKF), was ihn gerade in den Jahren, als die Dinge bei bbz aus dem Ruder liefen, außerordentlich beanspruchte. Unter seiner Verantwortung wuchsen die Kosten für NKF stetig. Offenbar traumatisiert durch die Fehler der 90-er Jahre vertrat Immel eine Politik, an deren Endpunkt 22% der Nettokirchensteuereinnahmen heute im Kapitalstock der Versorgungskasse landen, was die finanzielle Basis der Gemeinden und Kirchenkreise entschieden schwächte.
Immer wieder konnte man in den vergangenen Jahren die Einschätzung hören, dass Immel überlastet sei. Da es sich bei Georg Immel um eine integere und gradlinige Person handelt, gibt es nur eine Erklärung für das von ihm mit zu verantwortende bbz-Desaster: da hat jemand den Überblick verloren. Bedenkt man, wofür der Finanzchef der rheinischen Kirche alles Verantwortung trägt - unter anderem auch für die Versorgungskasse, wo es auch um Anlagen und Finanzgeschäfte geht, allerdings mit einem weitaus größeren Volumen als bei dem bbz - sind Befürchtungen nicht unangebracht.

Konsequenzen

In ihren bisherigen Stellungnahmen scheint die Kirchenleitung den Finanzskandal auf individuelles Fehlverhalten zurückführen zu wollen. Das Fehlverhalten Einzelner, dass es zweifellos gab, hat aber auch strukturelle Ursachen. Bereits im eigentlichen Unternehmen bbz dürfte Selbstüberschätzung ein wesentlicher Faktor für das Finanzdesaster gewesen sein. Wenn Mitglieder der Kirchenleitung nicht zuletzt auf Grund der zahlreichen Reformbaustellen sukzessive immer mehr Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugewiesen bekommen, hat man es prinzipiell mit dem gleichen Phänomen zu tun; vor allem dann, wenn entschieden behauptet wird, dies alles sei kein Problem und man habe die Dinge schon im Griff. Menschen übernehmen sich in dieser gnadenlosen Kultur, die unter „Leistungseliten“ oft herrscht. Sie verlieren den Überblick. Sie machen mitunter Fehler, die erheblichen Schaden hervorrufen können.
Formal wird man mit Georg Immel möglicherweise den Schuldigen ausmachen können. Ihn jedoch zum Sündenbock hochzustilisieren, wäre allzu billig. Die Verantwortung für diese Kultur kollektiver Überforderung, die immer mehr auch die mittlere Leitungsebene und selbst manche Presbyterien erreicht, trägt die Kirchenleitung insgesamt.
Die bevorstehende Landessynode trifft nicht nur Entscheidungen über wichtige Reformvorhaben, sie entscheidet implizit auch darüber, ob die Überforderungskultur, die menschliche Grenzen geflissentlich ignoriert, fortgesetzt oder gar verschärft wird, oder ob der Weg zu einer Rückkehr zum menschlichen Maß gefunden werden kann. Auch wenn die bbz-Affäre in keinem direkten Zusammenhang zu den Themen Verwaltungsstrukturreform oder Personalplanung steht, wirft sie dennoch ein Schlaglicht auf folgende Sachverhalte:

  • Die Zentralisierung von Entscheidungsbefugnissen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Ein Kirchmeister kann im schlimmsten Fall Schäden von etlichen 10.000 € verursachen. Werden Fehler auf der höchsten Leitungsebene gemacht, geht es um Millionenbeträge. Dieser schlichte Sachverhalt hat in der rheinischen Kirche zu einem erheblichen Verlust an Finanzkraft geführt. Beispiele: die Verschlafenheit der Finanzabteilung in Sachen Versorgungskasse in der ersten Hälfte der 90-er Jahre (,eine wenig bekömmliche Suppe, die Georg Immel später auslöffeln musste); der rasante Kostenaufwuchs bei der NKF-Implementierung oder jetzt der bbz-Skandal.
  • Die Vielzahl der Baustellen in unserer Kirche und der stetige Aufgabenzuwachs für Personen in kirchenleitenden Gremien führt fast zwangsläufig zu Nachlässigkeiten und Fehlern - die, wie im Falle bbz - unsere Kirche erheblich schädigen können.
  • Außerdem: für die bbz GmbH gelten selbstverständlich die Grundsätze der kaufmännischen Buchführung, wie in jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die Übernahme dieser Grundsätze für die kirchliche Finanzverwaltung geht mit der Verheißung einher, mit Geldern effizienter und transparenter wirtschaften zu können. Der Fall bbz belegt, dass man mit Bilanzen alles Mögliche anstellen und bei entsprechender Gewieftheit Sachverhalte verschleiern kann.
  • Für sich genommen begründen die Vorgänge um die bbz GmbH keine grundsätzliche Infragestellung der bisherigen und geplanten Reformschritte. Sie unterstreichen aber die dringende Notwendigkeit, bei Reformmaßnahmen wie der NKF-Einführung, der Reform der Rechnungsprüfung und der Verwaltungsstrukturreform noch einmal sehr genau hinzuschauen. Unsere Kirche kann sich einen weiteren Kostenaufwuchs in Bereichen, die mit der Arbeit mit Menschen nichts zu tun haben, nicht leisten!

Bei all dem können eine zeitliche Streckung des Reformprozesses und eine weitaus stärkere Beteiligung der Gemeinden und Kirchenkreise nur hilfreich sein. Nicht zuletzt sollte sich die Landessynode an ihre eigene Beschlusslage erinnern und nur dann Beschlüsse fassen, wenn die damit verbunden Kosten klar kalkuliert sind.

 

 

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