Landessynode 2014 der EKiR
Anmerkungen zu wichtigen Vorlagen
Von Manfred Alberti
LS 2014 Vorlagen zu NKF
Drucksache 25: Projektstatus
Drucksache 20: Projektstrukturplan und Projektbudget
Drucksache 23: Umsetzung ab 2016
Der Sprengsatz dieser Synode mit der Gefahr einer verheerenden Öffentlichkeitswirkung steckt in dem Umgang der Synode
mit den geforderten Mehrkosten für die NKF-Umstellung
bei gleichzeitiger Kürzung theologischer oder diakonischer Aufgaben.
Man kann auch ohne Fachchinesisch aus den drei Vorlagen die wichtigsten Informationen zusammenfassen und mit offenen Ohren angedeutete Signale heraushören:
- Sie, liebe Synodale, haben uns Verwaltungsfachleute beauftragt, in einem vorgegebenen Zeitraum die Umstellung von der Kameralistik zu der doppelten Buchführung zu bewerkstelligen.
- Auch wenn wir Verwaltungsfachleute diesen Zeitrahmen selbst mit geplant haben, ist dieser Zeitplan fristgerecht nicht zu schaffen, da wir nicht genügend Fachleute auf dem freien Arbeitsmarkt finden konnten und können.
- Da uns der Zeitplan der Umstellung aber vorgegeben ist, müssen wir externe Fachleute aus Unternehmensberatungen zum Preise von 1200 Euro pro Tag einkaufen. (Drucksache 20 B zu I.2. S. 4)
- Durch den Mehraufwand für externe Beratung in Höhe von € 3,5 Millionen wird bei Gegenrechnung einiger Einsparungen die Umstellung mindestens € 1,08 Millionen teurer werden (Drucksache 20 B zu I.2. S. 5).
- Dass damit nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist, können wir jetzt schon sehen: Wir werden also sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren wieder neue Nachschläge fordern müssen. (Drucksache 20, A II S.2 und B zu II. S.6))
- Wir möchten gerne mit höheren Gehältern, langfristigen Einstellungen und attraktiveren Arbeitsbedingungen versuchen, Fachleute zu finden: Natürlich bedeutet das, dass dann allgemein „Gehaltsanpassungen“ durchgeführt werden müssten. Deshalb sollte Eingruppierungsmöglichkeiten in er ganzen Verwaltung verändert, d.h. erhöht werden können. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 5)
- Ob das ganze Unternehmen überhaupt gelingt, wissen wir nicht, denn an vielen Ecken und Enden sind noch offene und ungelöste Fragen. Das bedeutet, dass wir die Hoffnung haben, dass irgendwo in den rheinischen Verwaltungen die richtigen Lösungen gefunden werden. Aber garantieren können wir nichts.
- Angesichts des bisher noch nicht absehbarem Zeitpunktes der Fertigstellung sollte die LS 2014 Projekt - Arbeitsplätze ab 2016 schon einmal sichern und in dauerhafte Arbeitsplätze umwandeln. Verbesserungsmöglichkeiten wird es immer geben, die wir dann einarbeiten können. Im Zeitalter der EDV ist ein solches Projekt nie beendet. (Drucksache 23)
- Angesichts des rasanten technischen Fortschritts brauchen wir immer neue Hardware, die dann Anpassungsprozesse der Software erforderlich macht. Dass beides erhebliche Kosten verursacht, sollte die Landessynode bejahen, denn dann sind wir im technischen Bereich immer auf dem neusten Stand. (OKR Braucks sprach auf der außerordentlichen Landessynode 2013 an, dass die dauernde Anpassung an die Anforderungen des technischen Fortschritts erhebliche Zusatzkosten verursacht und verursachen wird.)
Was kann die Synode tun?
Entweder resignieren und immer wieder neue Gelder bewilligen, den Verwaltungsbereich ausdehnen und die Gelder für die theologische, seelsorgliche und diakonische Arbeit der Landeskirche und in den Gemeinden und Kirchenkreisen zu Gunsten der Verwaltung kürzen.
Dabei besteht allerdings das erhebliche Risiko,
- dass innerhalb der Kirche eine sehr laute Protestwelle gegen die Finanzumschichtungen zu Gunsten der Verwaltung die Rheinische Kirche vor eine Zerreißprobe stellt.
- dass eine erhebliche Anzahl an Kirchenmitgliedern aus der Kirche austritt, weil sie nicht akzeptieren werden, dass ihre Kirchensteuer zu einem immer beträchtlicheren Anteil für Verwaltung und Kirchliches Finanzwesen statt für Gemeindearbeit, Seelsorge und Diakonie ausgegeben wird.
Allerdings weisen die Verantwortlichen für die NKF-Umstellung in den Vorlagen (indirekt) selbst auf zwei gemeinsam gangbare Wege hin:
WEG 1: Die Landessynode entzerrt den Z e i t p l a n der Umstellung, ohne auf die Umstellung insgesamt zu verzichten. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 4 und 5)
Konkret könnte das folgendermaßen aussehen:
1.1. Das Ziel einer Umstellung von LKA, allen Kirchenkreisen und Gemeinden bis zum Jahre 2015 wird aufgegeben.
1.2. Wer bis 2013 umgestellt hat, führt die Umstellung fort.
1.3. Alle zukünftigen Umstellungen werden vorerst aufgeschoben. Die zum 01.01.2015 umstellenden Kirchenkreise (ca. 30 Prozent) verschieben die Umstellung, um bei ihnen auf den Einsatz extrem teurer externer Berater verzichten zu können. (Drucksache 25 B 1.a. S.2f)
1.4. Wer zum 1.1.2014 umgestellt hat, sollte möglichst die Umstellung aufschieben, um die Umstellungskosten minimieren zu können.
1.5. Einige (zwei bis drei) besonders fortgeschrittene und besonders kompetente Kirchenkreise werden beauftragt, möglichst bald ein komplettes Konzept vorzulegen und edv - mässig umzusetzen. Es ist nicht sinnvoll, dass die ganze Landeskirche zu einem Experimentierfeld mit enormen Kosten wird, obwohl am Ende nur einziges Konzept für alle Kirchenkreise und Gemeinden stehen soll.
1.6. Erst nach der Prüfung eines gelungenen und fertigen Finanzkonzeptes und nach der Genehmigung durch die Synode wird dieses Konzept von allen anderen Kirchenkreisen kopiert und eingeführt. Diese anderen Kirchenkreise verschieben so weit wie möglich Schulungen etc. auf den Zeitpunkt, wenn das geprüfte landeskirchliche Konzept fertiggestellt ist.
1.7. Diese zeitliche Streckung ermöglicht den Verzicht auf das Einkaufen externer Experten, um in noch umzustellenden Kirchenkreisen NKF so schnell wie möglich umzusetzen. Dass externe Spezialisten gebraucht werden können für intern unlösbare Konzeptprobleme, ist unbestritten.
1.8. Die Umstellung in Kirchenkreisen, Gemeinden und Werken nach Erstellung eines fertigen rheinischen Konzeptes geschieht durch interne Kräfte nach dem Schneeballsystem. Mitarbeiter werden von Kräften aus den Kirchenkreisen mit erfolgter Umstellung geschult und geben diese Kenntnisse in ihren Kirchenkreisen und Gemeinden weiter. Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass dieser Prozess längere Zeit in Anspruch nimmt. (Die schulenden Kirchenkreise bekommen für diese Zeit ausgleichende Hilfe auf anderen Fachgebieten aus anderen Kirchenkreisen.)
1.9. Durch neu geschulten Fachkräfte können dann später auch die Presbyter, Kirchmeister und anderen Ehrenamtlichen in den Gemeinden geschult werden.
1.10. Da zur Zeit in jedem Kirchenkreis und in jeder Gemeinde ein funktionierendes Finanzsystem existiert, kann die Umstellung ohne große Probleme zeitlich gestreckt werden. Die enormen Mehrkosten beim Festhalten an dem ursprünglichen Fertigstellungstermin stehen in keinem gesundem Verhältnis zu dem Nutzen.
1.11. Da selbst zur Zeit der Landessynode 2014 - anders als erwartet und geplant – noch immer kein vollständiges fertiges geprüftes Finanzkonzept und seine EDV-Umsetzung vorhanden sind, ist eine Aussetzung des Zeitplanes durch die Synode 2014 sinnvoll und eigentlich zwingend erforderlich.
1.12. Der Synode ist bewusst, dass der Verzicht auf den vorgesehenen Zeitplan einige schon getätigte Ausgaben im Nachhinein unnötig macht.
1.13. Die Synode beauftragt die Kirchenleitung, durch Entzerrung des Zeitplanes dafür zu sorgen, dass die vorgegebenen Budgets eingehalten werden und dass der dauerhafte Betrieb von NKF zu der geplanten deutlichen Minimierung der für die Finanzverwaltung auszugebenden Mittel auf allen kirchlichen Ebenen und in den angeschlossenen Werken führt.
2. WEG 2: Die Landessynode verkleinert den U m f a n g der Aufgaben, ohne auf die Umstellung insgesamt zu verzichten. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 5)
2.1. Die KL beauftragt eine unabhängige, bislang nicht mit der Umstellung befasste Arbeitsgruppe aus Verwaltungsfachleuten und Betroffenen aus Gemeinden, Werken, Kirchenkreisen und dem LKA mit einer kritischen Überprüfung, ob alle Inhalte und Möglichkeiten des NKF jeweils für die Gemeinden, die Werke und Einrichtungen, für die Kirchenkreisebene oder für die Landeskirche wichtig und zielführend sind und ob sie zu einer deutlichen Verbesserung von Entscheidungen beitragen.
2.2. Vermutlich führt eine solche Überprüfung z.B. zu der Einsicht, dass das Ausfüllen der linken Haushaltsbuchseite angesichts der finanziellen Situation vieler Gemeinden und angesichts auf der Hand liegender Prioritäten eine überflüssige Arbeit darstellt.
2.3. Vermutlich führt eine solche Überprüfung z.B. zu der Einsicht, dass die gleichzeitige Einführung einer „Zielgerichteten Leitungsstruktur“ (management by objectives – Führen durch Zielvereinbarung) zusammen mit der NKF-Einführung eine unnötige Verkomplizierung bedeutet. Widerstände gegen NKF beruhen teilweise auch auf dieser Koppelung.
2.4. Die Arbeitsgruppe überprüft ebenfalls, ob alle mit der Umstellung auf das einer kaufmännischen Buchführung ähnliche NKF verbundenen Möglichkeiten einer kirchlichen Organisation überhaupt dienlich sind:
- Z.B. sind Abschreibungen für nicht steuerzahlende Institutionen irrelevant.
- Z.B. verleiten Gewinn- und Verlustrechnungen auf kirchlichen Ebenen zu falschen Schlussfolgerungen: Nicht Vermögenszuwächse in Euro oder Besitztümern sind ureigenstes kirchliches Ziel, sondern die geistliche Stärkung der Gemeinden und ihrer Gemeindeglieder.
- Z.B. sind statistische Angaben nur für wenige Entscheidungen wirklich relevant. Hier gibt es deutliche Einsparpotentiale.
- Z.B. ist das zeitraubende Erstellen von Inventurlisten bürokratische Detailpflege. Technische Medien - Geräte verlieren schnell ihren Wert, der Wert von Stuhllagern ist uninteressant und rein subjektiv. Die Erneuerung von Inventur orientiert sich im kirchlichen Bereich, anders als in betrieblichen Abläufen, nicht an Abschreibungsfristen, sondern an Gebrauch, Verschleiß, Übertragungen aus aufgegebenen Häusern etc. Hilfreiche Daten gewinnt man durch das teure Erstellen von Inventurlisten kaum.
- Z.B. kann eine angemessene Gebäudeunterhaltung kaum durch ein vorgeschriebenes Zusammenspiel von Abschreibungen und Substanzerhaltungspauschale gewährleistet werden. Angesichts individuell völlig unterschiedlicher Anforderungen ist eine individuelle Absprache zwischen Gemeinden und KSV sinnvoller. (Drucksache 25 B 3 a S.6)
2.5. Die Arbeitsgruppe legt der Kirchenleitung zeitnah eine Vorschlagsliste für eine für alle Ebenen unterschiedliche Verschlankung von NKF vor.
Drucksache 22: Informationstechnologie
- Beim Ziel der Vereinheitlichung der Informationstechnologie in der EKiR sollte den Kirchenkreisen, Werken und Gemeinden mehr zeitlicher Freiraum gegeben werden, um nicht die gleichen Schwierigkeiten erleben zu müssen, die der enge Zeitplan der NKF – Umstellung nach sich zog: Deutliche Mehrkosten für externe Berater durch Mangel an eigenen Fachkräften.
- Die Umstellung in den Kirchenkreisen mit allen angehörigen Werken und Gemeinden auf den neuesten Standard sollte aus Kostengründen erst dann erwartet werden, wenn sowieso technologische Neuerungen in dem jeweiligen Kirchenkreis erforderlich sind.
- Die bei Eigenlösungen vorgesehenen kostenmäßigen Nachteile und Einschränkungen sollten deshalb vorerst nicht gelten. Es ist nicht gerecht, wenn Institutionen derzeit nicht umstellen, weil sie ein gut funktionierendes eigenes System haben, aber dann die eigenen Kosten tragen müssen und zudem an den Kosten des Gesamtprojektes beteiligt sind.
- Gerade bei großen Diakonischen Werken oder Friedhofsträgern muss die Anbindung an die gesamte kirchliche Verwaltung nicht so eng sein, dass sich eine teure Umstellung der vorhandenen EDV - Infrastruktur finanziell rechtfertigen würde. Deshalb sollte auf den Zwang verzichtet werden, dass alle Werke und Einrichtungen eines Kirchenkreises die gleiche IT - Struktur haben müssen (Drucksache 22 zu § 7 Abs. 1.1. Seite 14 ).
Kritische Anmerkungen zu Drucksache 28:
Änderung des Verwaltungsstrukturgesetzes
Vorsicht: Glosse!
Nachtgedanken eines Verwalters
„Noch eine Synode, ein Tagesordnungspunkt, dann ist der Durchbruch geschafft: Die Verwaltung ist Leitungsorgan unserer Kirche. Endlich! War auch ein ganz hartes Stück Arbeit: aber glücklicherweise kümmert sich ja kaum einer um die Verwaltung, erst Recht nicht um die Gesetze, die uns betreffen, wer liest die schon? Und so ging das letztlich doch noch ziemlich einfach:
Glücklicherweise interessierte die Menschen ja damals die Personalplanungsvorlage viel mehr. Da konnte jeder mitreden und mitdiskutieren. Da haben sich die Presbyterien drum gekümmert. Nun ja, die Aufregung um die gefährdete Pfarrerwahl durch die Gemeinden hat unsere Vorlage vergessen lassen. War ganz gut so, wenn sich niemand drum kümmert.
Ja und bei den Regionalkonferenzen ist unsere Vorlage trotz der Vorgaben der Kirchenleitung einfach nicht so rechtzeitig fertig geworden, dass sich die Presbyterien damit hätten auseinandersetzen können. Spät fertig, noch später veröffentlicht: die ersten Regionalkonferenzen waren schon fast vorbei, die Sommerferien begannen und kein Schwein dachte mehr an unsere Vorlagen.
Und dann: Eigentlich hatte ich ja mit einem Aufstand der Synode gerechnet, wenn ein solch wichtiges Gesetz auf der Landessynode Freitag nachts um halb zwölf in erster Lesung eingebracht wird, um am nächsten Morgen in zweiter Lesung endgültig beschlossen zu werden. Aber die Synode hat brav mitgemacht.
Jetzt noch diesen letzten Gang überstehen – warum müssen die Klever auch noch solche Anträge stellen? - und dann beginnt das Verwaltungsparadies auf Erden. Vorsicht – lieber nicht übertreiben. Aber himmlisch ist das schon: Gesetzlich gesicherte Arbeitsplätze, fünfzehn pro Verwaltungsamt. Und dann die große Entscheidungsvollmacht. Dass die Gemeinden sich das haben wegnehmen lassen! Und erst recht die Superintendenten – ich verstehe das bis heute noch nicht. Die dürfen noch die großen Linien, den Haushalt, bestimmen, aber im Kleinen, da bestimmen wir. Und in der Kirche geht es ja fast nur noch um kleine Sachen. Wer kann schon noch eine Kirche neu bauen. Na und wenn? Die soll dann den von uns geplanten Rahmen genehmigen und dann werden wir den Bau schlüsselfertig hinstellen. Da muss uns kein Presbyterium bei jeder Türfarbe reinreden! Die große Richtung die, das kleine Detail wir. Eigentlich eine gute Aufteilung, denn Kirche lebt von vielen kleinen Details. Und wenn die Presbyter oder der KSV nicht rechtzeitig vorher sagen: „Das wollen wir bestimmen“, dann haben sie gar nichts mehr zu sagen.
Ein toller Arbeitsplatz. Voll Leitungsverantwortung! Und, das ist geil: Alles beinahe ohne Kontrolle. Die Rechnungsprüfer sind ja jetzt so weit weg, die haben so wenig Rechte, über die mache ich mir keine Sorgen. Früher haben sie ja jeden Haushalt und jede Jahresrechnung jeder Gemeinde prüfen müssen und dürfen. Lange her. Nur wenn jemand motzt, dann dürfen sie ran. Verwaltung kontrolliert sich selbst. „Vieraugenprinzip!“ Das hat imponiert. Da hat niemand nachgefragt, ob nicht dann die gerade eingearbeitete Verwaltungskraft ihren Mentor kontrollieren kann.
Da wird schon nichts passieren. Hauptsache, wir haben die Vorsitzenden und Kirchmeister nicht täglich bei allem Kleinkram an unserem Schreibtisch stehen. Ein Jahresbericht sollte für die doch ausreichen. Wir passen schon auf.
Und wer kontrolliert mich? Ja das wüsste ich auch gerne. Vielleicht der liebe Gott. Denn der Superintendent braucht zu seiner Kontrolle über meine Arbeit ja die Hilfestellung meiner Mitarbeiter! Selbst hat er ja niemanden mehr. Ha, ha. Da wird was rauskommen! Da kann er hundertmal Vorgesetzter sein! Der wird mir nichts anhaben können. Schließlich bekomme ich ja auch mehr Geld als er! Nein, ob die Superintendenten das wirklich nicht gemerkt haben, dass wir Verwaltungsleute jetzt manchmal besser bezahlt werden als sie. Das hätte ich mir nie träumen lassen.
Und wenn die Landessynode jetzt noch die Vorlage beschließt, dass wir im Verwaltungsbereich höhere Tarifstufen einführen können: das hätte ich nie geahnt, dass Verwaltung einmal eine solche Rolle in der Kirche spielen könnte. All diejenigen, die meinen, Verwaltung sei nur zum Verwalten da und Leiten würden andere, die sollen solche Träume schnell zu den Akten legen. Die reale Wirklichkeit sieht anders aus. Und in einiger Zeit werden das auch die Kirchenkreise merken, die sich so etwas jetzt noch nicht vorstellen können und die immer gesagt haben: „So schlimm wird es schon nicht werden.“ Nein, wir Verwaltungsprofis werden Kirche viel besser leiten können als die Amateure von Vorsitzenden oder Baukirchmeistern.
Nur, eins macht mir noch Sorgen: Wo bekomme ich ganz bald genügend gute Leute her, damit mein Amt voll aufgebaut ist, bevor vielleicht die nächste Landessynode 2015 über finanzielle Grenzen für die Verwaltungsausgaben der Gemeinden beschließt. Bis dahin haben wahrscheinlich alle gemerkt, dass Verwaltung sehr viel teurer werden wird. Und dass das Geld also den Gemeinden fehlt. Dann könnte die für 2015 vorgesehene Vorlage zur Begrenzung der Verwaltungskosten von Erfolg gekrönt sein. Zu dumm auch, dass wir in der Personalplanungsvorlage 2012 die Verwaltungsausgaben einiger modellhafter Kirchenkreise damals ganz konkret mit 9 bis 12 Prozent des Nettokirchensteueraufkommens der Gemeinden benannt haben: das könnte uns noch zum Verhängnis werden. Wir werden wesentlich mehr brauchen.
Den Klever Antrag, jetzt schon aktuell die Kosten zu deckeln, haben wir ja noch einmal abbügeln können: Hoffentlich kommt kein Synodaler auf die Idee, den noch einmal vorzubringen. Das könnte schwierig werden, denn schon jetzt klagen ja viele Gemeinden über ihre fehlenden Gelder und manche sind wirklich verärgert, warum dann noch so viel für Verwaltung ausgegeben werden muss. Ach ja, das war wirklich toll, dass wir das so hinbekommen haben, dass die Gemeinden gar nicht gefragt werden, wie viel sie für Verwaltung ausgeben können und wollen. Das macht unser Ausschuss, und dann haben die Gemeinden das zu schlucken. Prima. Nein, es ist schon ein toller Arbeitsplatz, den ich da habe. Und das hat alles so wunderbar geklappt. Keine Widerstände, keine Probleme.
Ich sollte einmal ein Buch darüber schreiben, mit all den prima Tipps, damit die Verwalter in den anderen Landeskirchen daraus lernen. Dann wird nicht nur unsere Kirche eine Verwaltungskirche, sondern alle die anderen auch. Vielleicht sollte ich dann auch einmal den Antrag in die Synode einbringen, die Struktur unserer Landeskirche neu zu benennen: Nicht mehr presbyterial-synodale Struktur, sondern offizial-presbyterial-synodale Struktur. Das passt: Offizium, das Amt, also auch das Verwaltungsamt: Offizial-presbyterial-synodale Struktur: das klingt ganz gut, noch ein bisschen lang, aber die Presbyterien könnte man eigentlich weglassen, die haben ja sowieso nichts mehr zu sagen: „Offizial - synodale Struktur“, das klingt wunderbar. Die moderne Kirche als Verwaltungsamtskirche. Das galt schon immer: Alles zerbricht, Verwaltung bleibt, wenn man sie erst einmal hat.
Aber jetzt muss ich erst einmal die Landessynode überstehen. Doch das sollte kein Problem sein. Und dann wird gefeiert. Wie hieß das noch? „Liebe Seele, du hast einen großen Vorrat für viele Jahre, habe nun Ruhe, iss, trink und habe guten Mut.“
Hinweis: Nähere Erläuterungen zu den einzelnen glossierten Anmerkungen unter
www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Kap. A 2
Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse
Kritische Anmerkungen zu: LS 2014 Vorlage 6:
„Niemand nimmt sich gerne das Leben..“
Die Vorlage ist konzentriert auf Suizidwünsche und Suizidtendenzen bei sehr alten Menschen und bei Patienten mit unheilbar schweren Krankheiten.
Leider werden diese beiden Gruppen nicht deutlich unterschieden und getrennt behandelt, so dass zwei gewichtige Akzente innerhalb der sehr alten Menschen überhaupt nicht in den Blick kommen.
a) Lebenssatt den Tod herbeisehnen
Unter den alten und sehr alten Menschen befinden sich sehr viele, die „lebenssatt“ gerne sterben möchten. Sie haben sich auf den Tod eingestellt und sehnen ihn sich herbei. Den Tod empfinden sie als das natürliche Ende ihres Lebensweges. Sie sehen ihren Lebensweg mit allen Höhen und Tiefen als beendet an und möchten deshalb in Ruhe und Frieden möglichst bald sterben. Der Tod ist Hoffnung und hat keinerlei Schrecken. Sie sehen ihren Tod als Weg in Gottes Hand an und möchten diesen Weg gehen. Das Jenseits, das Reich Gottes, ist eine positive Erwartung.
Ihrem Todeswunsch haftet nichts Negatives an. Sie stehen in der Kontinuität von „lebenssatt“ Sterbenden, über die die Bibel berichtet: Abraham (Gen. 25,8), Isaak (Gen 35, 29) und Hiob (Hiob 42,17).
Diese biblischen Gestalten waren davor geschützt, durch medizinische Maßnahmen gegen ihren Willen am Leben erhalten zu werden. Sie erlebten, dass das Leben mit seinem auf- und absteigenden Weg von der Geburt über das Wachsen und Blühen, Krankwerden und Vergehen einem natürlichen Gesetz aller Kreaturen folgt. Wer alt und lebenssatt sterben darf, dem ist die ganze Güte dieses Weges zuteil geworden.
So blicken viele alte und sehr alte Menschen voller Dankbarkeit auf ein solches Leben zurück und freuen sich auf das Ende dieses Weges.
Von der Möglichkeit solcher Freude ist in der Vorlage nicht das Geringste zu spüren. Hier wird, wie die Überschrift schon signalisiert, jedes Ende dieses Weges unter einem negativem Vorzeichen gesehen: „Niemand nimmt sich gerne das Leben.“ Alle angeführten Gründe für den Suizidwunsch (Kap 2, S. 9 bis 11) sind ausnahmslos geprägt von negativen und defizitären Erfahrungen: Ausweglosigkeit, Verlust, Kränkungen, Schmerzen, Erkrankungen, Schwierigkeiten, Angst.
Dass alte, lebenssatte Menschen bewusst gerne dem Ende ihres Weges entgegensehen, kommt nicht in den Blick.
Das ist in einer theologischen Abhandlung ein sehr trauriges Defizit, denn diese alten Menschen haben eine Einsicht, oft in tiefem Glauben, erreicht, die man nur als Geschenk Gottes sehen kann: Leben und Sterben stehen in Gottes Hand. Und sie möchten dankbar auch das Sterben aus Gottes Hand annehmen.
Wenn Menschen ihnen dieses nehmen, dann begehen sie einen Eingriff in das Recht jedes alten Menschen auf seinen natürlichen Tod. Sie unterbrechen den selbstverständlichen Lauf der Natur, der jedem Menschen zusteht, wenn er es nicht selbst bewusst ausgeschlossen hat.
Müsste man den ärztliche Eingriff in diesen Lauf der Natur ohne den bewusst ausgedrückten Willen des Patienten nicht als „Körperverletzung“ ansehen: Dem Patienten wird sein natürlicher Lebensweg zerstört. Er wird gegen seinen Willen zum Weiterleben gezwungen. Muss nicht auch ärztliches Handeln den normalen Weg der Natur achten und darf nicht vermeintliche ärztliche Verpflichtungen über diesen normalen Naturverlauf stellen?
Selbstverständlich können Menschen bestimmen, dass auch in hohem Alter alles zur Erhaltung ihres Lebens getan werden soll. Ärztliches Ethos wird dann einiges tun, sicher nie alles Mögliche. Ebenso können sie durch eine Patientenverfügung den Verzicht auf jede medizinische Behandlung bekunden.
Aber jeder Seelsorger macht die Erfahrung, dass die allermeisten Menschen im hohen Alter jenseits der neunzig Lebensjahre nur den Wunsch nach einem „gnädigen“ Tod, d.h. schnellen, schmerzlosen Sterben ohne lange Leidenszeit haben. Die allermeisten Menschen sind, selbst wenn sie sich noch bester Gesundheit erfreuen dürfen, „lebenssatt“ und möchten nach dem Ende der gesunden Zeit keinesfalls eine längere Lebenszeit durch Pflegebedürftigkeit, Bettlägerigkeit, intensive Heilbehandlungen etc erkaufen.
Wenn die Vorlage solchen Menschen unterstellt, sie hätten „Autonomiestreben bis zuletzt“, dann sehe ich darin eine völlige Verkennung der Wirklichkeit: Sie möchten nicht „möglichst selbstbestimmt“ autonom entscheiden, sondern lebenssatt ihr natürliches Recht auf ihren eigenen Tod einfordern.
Es ist eine Tragik unserer Zeit, dass vermeintliches ärztliches Ethos, medizinische Möglichkeiten und wirtschaftliche Beweggründe einer Krankenhaus- und Pflegeindustrie solches Recht auf einen natürlichen Tod ignorieren.
Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass die jahrelange Lebenserhaltung eines neunzig- oder hundertjährigen durch künstliche Ernährung etc dem vermutlichen Willen des dementen oder im Koma liegenden Patienten entsprechen kann. Selbst wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müsste ein solches Leiden im Interesse des Patienten schnell beendet werden.
Hierbei wäre auch zu bedenken, dass das Abfassen einer Patientenverfügung für breite Teile unserer Bevölkerung nicht im Bereich des Leistbaren liegt.
(Aufgrund der vielen Willensäusserungen älterer Menschen sollte eine gesellschaftliche Diskussion darüber entfacht werden, dass ab neunzig Jahren das Prinzip der Patientenverfügung umgedreht wird: Nur wer deutlich festgelegt hat oder es deutlich äußert, dass auch bei dementen und komatösen Zuständen sein Leben auf jeden Fall so lange wie möglich erhalten werden soll, bei dem werden noch lebensverlängernde ärztliche oder pflegerische Behandlungen durchgeführt.)
Die christlichen Kirchen sollten froh und dankbar sein über jeden Menschen, der im Alter zu der Einsicht und zu dem Glauben kommt, dass er sein Leben gerne lebenssatt und dankbar abschließen möchte. Diese Einsicht ist ein großes Geschenk und Menschen mit diesem Willen verdienen es nicht, dass ihre Einsicht als so defizitär angesehen und negativ bewertet wird, wie es diese Vorlage in Kapitel 2 macht.
Was bei Suizidgedanken in jüngerem Alter zutreffen mag, trifft auf viele – fast alle - sehr alten Menschen nicht zu. Deshalb ist diese Vorlage auch keine seelsorgliche Hilfe: sie trifft die Stimmungslage der meisten alten Menschen nicht. Statt dass Seelsorger positiv die Einsicht eines lebenssatten Abschiednehmens würdigen können, werden sie hier zu einem Schlingerkurs in Bezug auf Suizidgedanken genötigt.
b) Sterbefasten als eigenverantworteter Weg zum Tod
(Suizid durch Verweigerung der Nahrungsaufnahme)
Glücklicherweise sind viele sehr alte Menschen schlauer als diese Vorlage, die mit keinem einzigen Wort erwähnt, was viele alte lebenssatte Menschen, die sterben möchten, schon heute machen: Sie verweigern Essen und Trinken – als „Sterbefasten“ in der wissenschaftlichen Diskussion bekannt.
Gerade nach hohen Festen und persönlichen Ereignissen, auf die sie hingelebt haben und für die sie alle Kräfte mobilisiert haben, kommen sie bewusst oder unbewusst zu der Einsicht, dass jetzt ihr Leben zu ende gehen soll: Die Kraft bis zu einem nächsten Ereignis können und wollen sie nicht mehr aufbringen. Sie verweigern die Essensaufnahme.
Als deutliches Zeichen, Sterben zu wollen, wäre es verhängnisvoll, wenn diese Absicht durch künstliche Ernährung durchkreuzt werden würde: Hier verdient der deutliche Wille des alten Menschen Respekt: Seelsorger, Pflegekräfte und Mediziner sollten ein solches Lebensende positiv sehen und lindernd und helfend begleiten.
Leider steht in der Vorlage zu diesem häufig beobachteten Phänomen kein Wort.
(Lit: Boudewijn Chabot, Christian Walther, Ausweg am Lebensende, Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken, 3.Auflage 2012, Reinhard-Verlag München)
c) Der Wert menschlichen Lebens
Problematisch empfinde ich an dieser Vorlage noch etwas anderes:
Der Wert eines jeden menschlichen Lebens wird, bewusst auch gegen den Willen des über den Suizid nachdenkenden Menschen, sehr hoch eingeschätzt (Z.B. S. 14 f). „Die evangelische Antwort...ist, sich nachdrücklich für einen Ausbau der Palliativversorgung... einzusetzen.“ (S. 15) Leben soll auch gegen den deutlichen Wunsch des schwer kranken Menschen erhalten werden.
Diese ethische Maxime erfordert hohe Kosten für die von dem Betroffenen nicht gewollte Behandlung und Pflege, die sich möglicherweise Monate oder Jahre hinzieht.
Wer das dahinter stehende Menschenbild kontrastiert mit dem Wert, dem einem Menschenleben in Afrika oder dem Leben eines Flüchtlings beigemessen wird, der wird arge Zweifel bekommen müssen, ob hier in christlicher -ökumenischer, weltumspannender- Sicht noch die richtigen Dimensionen gelten: Das Erhalten des Lebens eines Menschen, der alt und krank, vielleicht dement oder im Koma liegend, gerne sterben möchte, wird von der Gesellschaft (oder der Familie) täglich mit einem Betrag bezahlte, der einhundert oder zweihundert Menschen in der Dritten Welt das Überleben sichern könnte.
Ist das mit einem christlichen Menschenbild wirklich zu vereinbaren? Sollte das Leben eines sterbewilligen greisen Deutschen wichtiger sein als das Leben von einhundert jungen hungernden Kindern oder Erwachsenen in der Dritten Welt?
Auch wenn das heute kein gesellschaftliches Thema ist: Ich fürchte, dass unsere Enkel uns dieses einlinige Denken einmal so zum Vorwurf machen könnten, wie wir unseren Eltern die blinden Verstrickungen in die Lebensbewertungen des Dritten Reiches.
d) Konsequenzen
Richtige Antworten habe ich auch nicht. Aber Kirche sollte sich nicht mit so einseitigen und verkürzenden Antworten zufrieden geben, wie sie diese Vorlage in Übereinstimmung mit Vorlagen europäischer Kirchen bietet.
Zumindestens eine positive Grundhaltung zum Sterbewunsch sehr alter, lebenssatter Menschen halte ich für biblisch gegeben und für seelsorglich notwendig. Das gänzliche Verschweigen des häufig vorkommenden Sterbens durch Essensverweigerung und das Nichtakzeptieren des lebenssatten Wunsches nach baldigem Sterben als gesunder, im Glauben begründbarer Haltung sollten Anlass genug sein, diese Vorlage gründlich neu zu erarbeiten.
Der Situation sehr alter Menschen wird diese Vorlage nicht gerecht. Schon die Überschrift entspricht nicht der Sichtweise älterer Menschen.
Vielleicht ist diese Vermischung von Suizidwünschen jüngerer Menschen mit schweren unheilbaren Krankheiten mit denen von sehr alten lebenssatten Menschen in einer gemeinsamen Vorlage nicht leistbar und nicht sinnvoll.