Landessynode 2016: Was steht an?

Ein Blick auf die Themen und Beschlussvorlagen der rheinischen Landessynode in Bad Neuenahr vom 10. - 15. Januar 2016


Beitrag vom 6. Januar 2016 von kirchenbunt

Vom 10. bis 15. Januar 2016 tagt wieder die Landessynode der EKiR in Bad Neuenahr. Die Unterlagen sind inzwischen auch online zugänglich. Eine Durchsicht bringt an manchen Stellen interessante Details zutage. So sollen in Zukunft „Ehrenamtliche“ die Verwaltung entlasten, NKF steckt immer noch in Schwierigkeiten und sie Landeskirche definiert sich auch in der Pfarrstellenbesetzung weiterhin als Steuerungs- und Kontrollinstanz, u.a. auch weil sie den Presbyterien die Kompetenz zur richtigen Wahl ihrer PfarrerInnen abspricht. Im folgenden dokumentieren wir einzelne Beschlussvorlagen und Themen in Auszügen.

Verwaltungsstrukturreform: Ehrenamtliche sollen Verwaltung entlasten

Im Zusammenhang mit einem Antrag der Kreissynode Köln-Rechtsrheinisch, bei dem es um eine erneute Personalbemessung im Verwaltungsbereich ging und in dem die Sorge geäußert wurde, dass „die geplante Verwaltungsstrukturreform zu einer Verlagerung der Ausgaben zugunsten der Verwaltung und damit zu Lasten der verkündigungsrelevanten Dienste in den Gemeinden führen wird“, stellt die Kirchenleitung fest, „dass durch das Zusammenwirken in der Konferenz für Verwaltungsangelegenheiten ‚best practise‘ Beispiele ausgetauscht werden können, dass Modelle für ein ‚Benchmarking‘ untereinander und damit eine gegenseitige Unterstützungskultur entwickelt werden kann, sodass durch eine Verbesserung von Prozessen und sinnvollen Organisationsstrukturen eine Kostensenkung im Verwaltungsbereich vorgenommen werden kann.“ Um dies zu erreichen, will man in Zukunft auch auf ehrenamtliche Mitarbeit setzen:

In Zusammenhang mit einem Antrag der Kreissynode Solingen vom 19./20.6.2015 (Einbindung von Fördervereinen zur Entlastung (Verwaltungs-strukturreform)) wird Dezernat V.2 beauftragt, im Blick auf die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben Modelle zu entwickeln, die kostengünstige Lösungen -insbesondere die Einbindung von Ehrenamtlichen- ermöglichen, aber die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Verwaltung für die Aufgabe erhalten. Die im Gesetz angelegten Möglichkeiten, insbesondere § 24 Abs.1 S.3 VerwG sind daher auszuloten und praxisgerechte Modelle hierfür zu entwickeln, die zum einen dazu beitragen können, ehrenamtliches Engagement und Fachwissen einzubinden und zum anderen die Kosten von Verwaltung zu reduzieren.

Ein Initiativantrag aus dem Jahre 2013, der darauf abzielte, dass „der Landessynode ein »Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben« vorzulegen ist, das »Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland« mit dem Ziel, mittelfristig den prozentualen »Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen« festzulegen“, konnte im Übrigen aus unterschiedlichen Gründen noch nicht bearbeitet werden.

NKF: Mach-Software macht Probleme – kommt eine neue Software 2019?

Der Kirchenkreis Saar-Ost hatte 2015 den Antrag gestellt, aus der MACH-Software auszusteigen und „den Wechsel zu einer handelsüblichen und erprobten Software für Bilanzbuchhaltung auf seine Machbarkeit und Finanzierbarkeit hin zu prüfen.“ (Ein Antrag, den der Kirchenkreis An Sieg und Rhein erneut an die Landessynode 2016 stellet). Die Kirchenleitung lehnt diesen Antrag mit der Begründung ab, dass eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt eine zusätzliche und damit unzumutbare Belastung der Mitarbeiter in der Verwaltung bedeuten würde.

Mit Nachdruck haben sich die Anwenderkreise dafür ausgesprochen, zunächst keinen grundlegenden Softwarewechsel zu vollziehen, um den Mitarbeitenden die Chance zu geben, Routine und Sicherheit in gerade eingeübten Abläufen zu bekommen, bevor ein erneuter Einführungsprozess gestartet wird. Auch die Parallelität von Verwaltungsstrukturreformprozessen und Softwareneueinführung wird als eine zu vermeidende Belastung betrachtet.

Allerdings stellt man einen eventuellen Softwarewechsel für 2020 in Betracht gezogen:

Gleichzeitig soll den Verwaltungen allerdings ein zeitlicher Horizont für einen denkbaren Systemwechsel aufgezeigt werden. Als sinnvoller zeitlicher Rahmen wird unter diesen Umständen der Weiterbetrieb und die Weiterentwicklung der bestehenden Systeme bis zum 31.12.2019 betrachtet.

Diese Entscheidung hängt sicher auch damit zusammen, dass die MACH-Software nicht den Erfordernissen einer kirchlichen Systematik gerecht wird und es erhebliche Anpassungsschwierigkeiten gibt. Diese Defizite sollen minimiert und Arbeitsabläufe erleichtert werden:

Die Kirchenleitung betrachtet die eingesetzten Softwarekomponenten als weiterhin optimierungsbedürftig. Es gilt diejenigen Defizite zu identifizieren, die besonders hinderlich für reibungslose Verwaltungsabläufe sind. Diese sollen im Rahmen der Systemweiterentwicklung besondere Beachtung finden.

Gleichzeitig wird ein erneutes „Ausschreibungsverfahren“ für eine geeignete Software angedacht, wobei der zeitliche Rahmen noch offen bleibt:

Mindestens zwei Softwarelösungen, die sich gemessen an den Anforderungen als theoretisch geeignet erwiesen haben und die im Einklang mit der IT-Strategie der EKiR stehen, sind dann im Rahmen einer Teststellung unter Einbeziehung der Anwendenden auf praktische Eignung zu prüfen. Die Testergebnisse bieten die Grundlage für weitere Entscheidungen bezüglich des einheitlichen Datenverarbeitungssystems für die Finanzbuchhaltung. Leitgedanke sollte dabei sein, dass ein Sys-tem, welches die Kernanforderungen bestmöglich erfüllt, über geeignete technische „Andockpunke“ für den Datenaustausch mit Spezialsoftware verfügt. Ein solches System ermöglicht den Einsatz passgenauer Zusatzanwendungen ohne die Einheitlichkeit der eigentlichen Datenbank infrage zu stellen.

Für dieses Verfahren sind zunächst weitere 55.000 € vorgesehen, die aus der gesamtkirchlichen Umlage finanziert werden.

Die Finanzierung der laufenden Optimierung erfolgt aus dem für den Regelbetrieb des NKF vorgesehenen Haushaltsansätzen. Die mit 55.000 Euro kalkulierten zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Definition von Kernanforderungen und mit dem Test möglicher Alternativsysteme entstehen, werden aus der gesetzlichen gesamtkirchlichen Umlage beglichen. Die landeskirchliche Ebene beteiligt sich entsprechend des in § 12 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) genannten Von-Hundert-Satzes (derzeit 10,1 Prozent). Eingeräumt wird die Möglichkeit, eine Veränderung der Software in den größeren Zusammenhang einer Organisationsberatung zu stellen. Hierfür entstehende Kosten sind in einem eigenen Beschlussverfahren zu benennen, zu begründen und zu genehmigen.

Da das NKF ein Fass ohne Boden zu werden droht, sieht sich die Kirchenleitung immerhin zu einem zusammenfassenden Statement genötigt, das Befürchtungen und negative Erfahrungen aufgreift, die neben der Software auch durch Defizite im Personalbereich eingetreten sind:

Die Kirchenleitung legt Wert auf den Hinweis, dass der höhere Aufwand in der Verwaltung, der nachweislich mit der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) verbunden ist, nur zum Teil auf die eingesetzte Software zurückzuführen ist. Vielmehr sind die insgesamt erhöhte Komplexität des kaufmännischen Rechnungswesens gegenüber der Kameralistik und die fehlende Gewöhnung der Verwaltungsmitarbeitenden wesentliche Faktoren für einen gestiegenen Personalbedarf in diesem Bereich. Dessen ungeachtet bestehen auch in dem zur Verfügung stehenden einheitlichen Datenverarbeitungssystem für die Finanzbuchhaltung Defizite. Diese sind zu identifizieren und Abhilfe ist zu schaffen. Dies soll zunächst im bestehenden System geschehen. Gleichzeitig sind Alternativen zu prüfen. Dabei wird eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Software oder Softwarekonstellation vermieden.

Wie es aussieht, wird uns das Thema noch eine Weile beschäftigen …

IT-Konzept ist auf dem Weg

„EKiR-Identitätsmanagement, E-Mail inkl. Kalender und Adressbuch, Terminfindung, Cloud Datenspeicher, Anbindung Mewis NT“ … das sind die Elemente des zentralen IT-Konzeptes, das derzeit entwickelt wird. Hier ist man inzwischen über die Produktfindungsphase hinaus und erprobt in einer Testumgebung ausgewählte Software. „Nach erfolgreichem Test wird ab Juni 2016 mit der Migration der Benutzer/innen begonnen, mit dem Projektziel, alle existierenden EKiR.de-Benutzer/innen bis zum 31.12.2016 zu migrieren.“

Pfarrstellenplanung: Steuerung unerlässlich

Grundsätzlich werden aufgrund der Komplexität der Materie „und dem Bestreben, so wenig zentrale Regulierung wie möglich, aber so viel wie nötig“, nur vorläufige Ergebnisse präsentiert. Dabei wird man bereits praktizierte Steuerungselemente beibehalten. So soll das Verfahren, dass die Kirchenkreise über die Verteilung der von der Landeskirche zahlenmäßig definierten Pfarrstellen (derzeit 1.000) entscheiden, beibehalten werden. Allerdings ergeben sich weitere „Regelungserfordenisse“, z.B. soll der Stellenplan der Evangelischen Kirche im Rheinland „zum zentralen Steuerungsinstrument der Personalkosten im landeskirchlichen Haushalt in Verbindung mit dem Personalcontrolling ausgestaltet werden“ – dies auch im Hinblick auf ein gesundes Verhältnis von Funktions- und Gemeindepfarrstellen. Dabei zeichnet sich folgendes Verfahren ab:

Die Festlegung der Gesamtzahl von Pfarrstellen wird jährlich von der Kirchenleitung unter Berücksichtigung der Zahlen aus der dem Szenario 1000 zu Grunde liegenden und nach Evaluation fortgeschriebenen Tabelle festgelegt.

Von dieser Gesamtzahl werden zunächst die landeskirchlichen Pfarrstellen abgezogen, deren Zahl sich aus dem Stellenplan für das Landeskirchenamt und die landeskirchlichen Einrichtungen ergibt.

Im zweiten Schritt wird von der verbleibenden Zahl das Kontingent für die Seelsorge an den Justizvollzugsanstalten abgezogen.

Dabei soll zur Evaluierung der Pfarrstellen-Entwicklung ab Februar 2016 ein Personalcontrolling etabliert werden, „das neben einer Bewertung von Ausgangsdaten auch eine Zukunftsbetrachtung mit Hilfe von Vorausschau- und Prognosedaten ermöglichen, sowie die Wirksamkeit von Maßnahmen auswerten soll.“

Zentrales Bewerbungsverfahren soll beibehalten werden

Die Beschlussvorlage zum Zentralen Bewerbungsverfahren ist eindeutig: „Das Zentrale Bewerbungsverfahren für den Probedienst und für Pfarr-stellen mit besonderem Auftrag (mbA) wird im Grundsatz beibehalten.“ Begründet wird dies mit der Steuerungsfunktion des Verfahrens, das man nicht gerne auf Gemeindeebene angesiedelt sieht:

Mit Beschluss 18 LS 2015 ist eine Gesamtplanung Pfarrdienst für das Jahr 2030 festgelegt worden. Auf Grund der 10-jährigen Dauer der theologischen Ausbildung ist es erforderlich, Zugänge und Abgänge frühzeitig aufeinander zu beziehen. Daher ist es sinnvoll, diesen Prozess einer Gesamtplanung zu unterziehen und nicht von mehr als 730 Gremien bei nur einem (!) Anstel-lungsträger unabhängig voneinander und somit unkoordiniert durchführen zu lassen. Dies spricht dafür, den Zugang zum Pfarrdienst kirchenleitend an einer Stelle zu verantworten.

Abgesehen davon ist man nicht davon überzeugt, dass Presbyterien die in den Augen der Landeskirche notwendige Qualitätssicherung garantieren können:

Die Erfahrungen bis 2007 und auch im Interim 2010 haben gezeigt, dass presbyteriale Bewerbungsverfahren höchst unterschiedlich und äußerst disparat sind. Vergleiche von Gemeindekonzeptionen, Stellenausschreibungen und faktischen Bewerberinterviews lassen oft eine innere Konsistenz vermissen. In den Workshops „Mit System eine Pfarrstelle besetzen“, die Abt. I gemeinsam mit GO anbietet, wird dieses von Presbyterinnen und Presbytern auch immer wieder bestätigt. Wenn viele Jahre lang keine Pfarrstellenbesetzung durchgeführt wurde, existiert auch keine Erfahrung mit der Interpretation von Bewerbungsunterlagen, im Erstellen von Anforderungsprofilen und in der Durchführung von strukturierten Interviews. Dabei kostet eine einzige Fehlentscheidung im Prozess der ‚Verbeamtung‘ bis zu 3 Mill. € und mehr (bei angenommenen 30 Jahren Dienstzeit einer Pfarrperson). Die kürzeste Verweildauer einer Pfarrperson in einer Gemeinde betrug 11 Monate bis zum Abberufungsantrag! Durch das unkündbare öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis bezahlt die Gemeinschaft aller Gemeinden die Kosten einer Fehlentscheidung eines einzelnen Presbyteriums, selbst dann, wenn die Wahl entgegen der Pfarrwahlberatung durch das Landeskirchenamt erfolgte. Gerade, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber wieder kleiner wird, darf die Kirche nicht der Versuchung erliegen, nun möglichst jede und jeden zu nehmen. Der – nicht nur finanzielle – Schaden, den ungeeignete Pfarrpersonen verursachen, dürfte weit größer sein als die Folgen zeitweiliger Vakanzen. Wenn Fehlentscheidungen im Personalbereich auch nie gänzlich auszuschließen sind, das Zentrale Bewerbungsverfahren bietet mit seinen Standards, da nicht mehr über 730 Gremien nebeneinander arbeiten, einen entscheidenden Beitrag zu deren Reduktion.

Anträge von Kirchenkreisen (in Auswahl):

Gladbach-Neuss: „Die Kreissynode Gladbach-Neuss bittet die Landessynode, ihrerseits durch entschlossene Verschlankung der aufgeblähten Verwaltungsvorschriften dazu beizutragen, dass ihr Ziel einer effektiven und kostengünstigen modernen Verwaltung umgesetzt wird. Hierzu ist unverzüglich eine Arbeitsgruppe einzurichten, die mehrheitlich aus mit der Verwaltungsarbeit erfahrenen, aber nicht in der Verwaltung beschäftigten Fachleuten besteht.“

Leverkusen: „Die Kreissynode des Kirchenkreises Leverkusen beschließt, die Landessynode möge beschließen, dass die Kirchenleitung sicherstellt, dass ab 2016 die für die Haushaltserstellung wichtigen Unterlagen »Finanz- und Haushaltswirtschaft im jeweiligen Folgejahr« vollständig und mit den Teilen 1 und 2 einschließlich der Pro-Kopf-Kennzahlen in einer verabschiedeten und somit endgültigen Fassung den Kirchenkreisen und Gemeinden bis spätestens zum 15.9. des laufenden Jahres vorzulegen. Ebenfalls zu diesem Termin ist den Kirchenkreisen und Gemeinden eine Vorschau mit allen relevanten Kennzahlen für die beiden dem nächsten Planjahr folgenden Jahre vorzulegen, so dass insgesamt eine Übersicht über 3 Jahre zu erstellen ist.“

Oberhausen: „Die Landessynode möge beschließen, dass das zentrale Bewerbungsverfahren für den pfarramtlichen Dienst vollständig beendet wird.“

Saar-West: „Antrag der Kreissynode des Kirchenkreises Saar-West an die Landessynode 2016: Mit großer Sorge nimmt die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Saar-West die in letzter Zeit gehäuft auftretenden psychischen Erkrankungen von Pfarrerinnen und Pfarrern wahr und sieht eine große Notwendigkeit, hier konkreter als bisher vorzubeugen. Die Kirchenleitung möge prüfen, welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden und ob diese ausreichen. Insbesondere scheint es der Synode dringend geboten, eine Pflicht zur Supervision einzuführen. Dazu empfiehlt die Kreissynode den Anstellungsträgern, die Dienstanweisungen dahingehend zu ergänzen, dass Supervision in Anspruch genommen und von den Anstellungsträgern finanziert wird. Konkret soll geprüft werden, wie eine Verpflichtung zur Supervision in das Pfarrerdienstrecht aufgenommen werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob und wie die in der “gemeinsamen Richtlinie der Evangelischen Kirche im Rheinland usw. für die Fortbildung in den ersten Amtsjahren am Gemeinsamen Pastoralkolleg“ unter Punkt 3 genannte Supervision tatsächlich durchgeführt wird.“

An Sieg und Rhein: „Die Landessynode möge für den Fall, dass es immer noch nicht zu einer befriedigenden Lösung im Zusammenhang mit der eingesetzten, von Anfang an hoch problematischen, aber dennoch immer weiter entwickelten MACH-Software für die kirchliche Finanzbuchhaltung gekommen ist, eine grundsätzliche Neuausrichtung bis hin zu einem bereits 2014 alternativ geforderten landeskirchenweiten Systemwechsel beschließen. Unabdingbar ist, dass im Landeskirchenamt für die von der Softwarefirma unabhängige und dem kirchlichen Bedarf gerecht werdende Überprüfung und gegebenenfalls Neuausrichtung hoch qualifiziertes eigenes Personal zur Verfügung steht.“

Solingen: „Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland möge beschließen: Die Kirchenleitung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2016 Möglichkeiten eröffnet, beschrieben und veröffentlicht werden, wie Fördervereine Aufgaben der Verwaltung für Kirchengemeinden oder andere Mandanten übernehmen können.“

→ Quelle: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/landessynode-2016-drucksachen-19555.php

 

 

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