Stellungnahme zur Verwaltungsstrukturreform
vom Presbyterium der Evangelischen Gemeinde zu Düren

Grundlegende Texte auf die sich diese Stellungnahme bezieht:
- Vorlage für die Sitzung der Kirchenleitung am 21.10.2011
- Soll-Konzept einer Verwaltungsstruktur in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 19.09.2011 (Kienbaum)


Zusammenfassung der Kritik:
1. Die Kosten für Verwaltung werden insgesamt nicht sinken, sondern steigen. Es werden erst gar keine erwarteten Kosten angegeben, und so kann auch nicht die von der Synode geforderte Kostenreduzierung dargestellt werden.
2. Die Verwaltungen sollen vereinheitlicht und vergleichbar werden – Vergleichbarkeit ist aber noch keine Qualitätsmerkmal an sich für Verwaltung. Vielmehr wird sie zu falschen Schlüssen führen.
3. Der verbindliche „Mindeststandard“ von Verwaltung drängt Ehrenamtliche aus verantwortungsvollen Aufgaben.


Wir sind der Ansicht, dass unsere Kirche tatsächlicher Reformen bedarf:
Sie muss ihre Aufwendungen für Verwaltung auf ein Minimum beschränken, um bei zurückgehenden Kirchensteuermitteln weiter diakonische Gemeindearbeit nahe an den Menschen leisten zu können und die Kirche im Dorf (offen) zu lassen! Unsere Kirche braucht eine grundsätzlich neue Fokussierung auf ihren diakonischen Dienst in der Gesellschaft.
Es ist besorgniserregend, eine Synode mit ihren Ausschüssen und ein Landeskirchenamt fünf Jahre mit Verwaltungsstrukturfragen zu befassen, wenn dann nichts anderes vorgeschlagen wird als sich hier der Welt gleichzumachen und Konzepte zu übernehmen, die in Kommune und Land schon nicht geholfen haben. Wir haben Verständnis, wenn Beteiligte wie Landessynodale und LKA-Mitarbeitende nach so langer Zeit meinen, nun müsse endlich entschieden werden. Aber eine so motivierte Entscheidung lässt vermuten, dass die gestellten Aufgaben auch für die Synodalen noch nicht befriedigend gelöst sind.

1. Auch hier gilt: Das Kleingedruckte lesen!
Beim ersten Lesen ist man vielleicht geneigt anzunehmen, das sei alles gar nicht so schlimm. Es werde lange Übergangsfristen geben – und wenn sich Pfarrerinnen und Pfarrer und Gemeinden nicht mehr um Verwaltung kümmern müssen, wäre das doch eine hilfreiche Entlastung!
Hier kommt es aber nun tatsächlich auf das ‚Kleingedruckte’, d.h. das Soll-Konzept von Kienbaum an, das in einem Extra-Dokument formuliert ist. Dass es lange Übergangsfristen gibt – bis 2014 bzw. 2016 (S. 4) – ändert nichts an der Sache selbst: Ob die Zusatzkosten für die Teuerung von Verwaltung jetzt kommt oder in zehn Jahren – die Verwaltung wird mehr kosten. Wir können uns eine so teure Verwaltung jetzt schon nicht leisten – in zehn Jahren noch weniger!

2. Warum wird eine Verwaltung nach dem Soll-Konzept (Kienbaum) beträchtlich mehr kosten?
Mit dem Soll-Konzept wird ein Mindeststandard für Verwaltung gesetzt, und zwar für insgesamt zehn Aufgabenfelder (S. 21): Gremienarbeit, Personalwesen, Finanzwesen, Bau- und Liegenschaftswesen, Meldewesen, Friedhofswesen, Kitas, IT-Betreuung etc. Für alle Bereiche sind Mindestausstattungen vorgesehen, die nur teilweise beziffert werden und mit denen Vertretungen bei Fortbildungen, Urlaub und Krankheit abgedeckt werden sollen: Für Personalwesen ist eine Mindestpersonalausstattung von drei Vollzeitkräften (VZK) vorgesehen, im Finanzwesen, Bau- und Liegenschaftswesen zwei VZK usw. Wie die Autoren auf diese Zahlen kommen, wird nicht dargelegt. Das bedeutet, Verwaltungsämter werden größer sein – werden zukünftig mehrere Kirchenkreise zu verwalten haben – und damit wird die Hierarchie vergrößert und eine Besoldungsanhebung der Verwaltungsleitungen herbeigeführt, da diese dann für mehr Mitarbeitende verantwortlich sind. Dabei könnten Kooperationen zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen kostengünstig und effektiv Vertretungsregelungen treffen, ohne dass dazu sämtliche Strukturen ‚über den Haufen‘ geworfen werden müssen.

3. Verantwortliche ehrenamtliche Mitarbeit soll durch hauptamtliche Arbeit ersetzt werden!
Gegen den Einsatz von Ehrenamtlichen spricht lt. Kienbaum, dass Ehrenamtliche angeblich nicht „eine kontinuierliche und ‚sichere’ Aufgabenwahrnehmung“ (S. 12) gewähren können. Mag sein, dass dieses Argument auf einer Kirchmeistertagung im März 2011 geäußert wurde. Es widerspricht allerdings unseren Erfahrungen in den Gemeinden und Kirchenkreisen. Durchaus werden in Presbyterien, in Kirchmeisterfunktionen und in ehrenamtlichen Küsterdiensten Ehrenamtliche gewonnen, die über eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz verfügen und zugleich oft über Jahrzehnte eine unverzichtbare Stütze darstellen. Selbstverständlich übernehmen sie verantwortungsvolle Aufgaben und entlasten damit ihre Kirchengemeinde. Überall sonst werden Ehrenamtliche als Bereicherung wahrgenommen – nur in der Verwaltung  nicht mehr.

4. Über die Kosten der Verwaltungsstrukturreform gibt es keinerlei Angaben.
Wer die gen. Unterlagen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten durchsieht, sucht mit Spannung die Abschnitte „Evaluation, Transparenz Kostenentwicklung“ (Vorlage S. 33) und „Finanzierung“ (Kienbaum, S. 60) auf. Bei letzterem geht es nur um die Abrechnung von Verwaltungskosten mit den angeschlossenen Gemeinden. In der Beschlussvorlage heißt es:
„Da momentan keine Aussagen darüber getroffen werden können, wie viel Verwaltung kostet, müssen für die Zukunft Instrumente entwickelt werden, die transparent über die Kostenentwicklung Auskunft geben können und Vergleiche von Kosten untereinander ermöglichen. Im Beratungsprozess wurde zudem angeregt, auch der Landessynode in gewissem zeitlichen Abstand einen Evaluationsbericht über die Umsetzung und die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform zu geben.“ (S. 33, ungekürzt) Ausdrückliches Ziel der Verwaltungsstrukturreform ist Kostenersparnis – es wird aber nirgendwo dargestellt wie dies erreicht werden könnte.
Gute Verwaltung hat ihren Preis! Es ist allerdings besser in eigener Zuständigkeit die Kosten für Verwaltung den Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen und zu evaluieren. Das schließt Kooperationen und Zusammenschlüsse überhaupt nicht aus, jedoch auf Grundlage freier und wohldurchdachter Entscheidungen ‚vor Ort‘.

5. Einmal NKF ist genug – kein weiteres ‚Fass ohne Boden’!
Nach den kostenträchtigen Desastern mit NKF, mit der Versorgungskasse, mit der Pfarrstellennachwuchsplanung und zuletzt mit dem Beihilfezentrum, das unsere Kirche als alleinige Gesellschafterin mit zunächst 16 Mill. Euro (!) vor der Insolvenz retten musste1, gibt es keinen Anlass darauf zu vertrauen, dass eine Verlagerung von Verwaltung und Entscheidungen auf die landeskirchliche Ebene vor Fehlentscheidungen schützt und Kosten spart. Eine landeskirchlich orientierte Verwaltung steht immer in der Gefahr, die konkreten Rahmenbedingungen von Einzelentscheidungen nicht einschätzen zu können und dadurch Fehlentscheidungen zu treffen.

6. Die Verwaltungsstrukturreform führt zu Hierarchisierung und Kontrolle!
Wir müssen davon ausgehen, dass das, was in der Vorlage als Möglichkeit beschrieben wird, auch angewendet werden wird:
- der kostenmäßige Vergleich von Verwaltungsämtern untereinander (S. 3) kann allein noch kein Ziel für diese Reform sein, NKF ist bereits der Einstieg in den Quervergleich von Parametern der Gemeindearbeit;
- kirchenkreisübergreifende Zusammenlegung von Verwaltungen: nur 15 von 38 derzeitigen Kirchenkreisen erfüllt den beschriebenen Mindeststandard von Verwaltung – wenn Verwaltungen kooperieren und zusammengelegt werden müssen, ist auch die Fusion von Kirchenkreisen nicht fern.
- in die Verwaltungen sollen Controllinginstrumente integriert werden (S: 21);
- Landeskirchenamt könnte i.S. eines Kompetenzzentrums Aufgabenbereiche wie Bauen und Liegenschaften übernehmen (S. 20).

7. Auch Verwaltung unterliegt Anpassungsprozessen!

Wir bestreiten nicht die z.T. dringende Notwendigkeit von Anpassungsprozessen auch in den Verwaltungen. Wir fordern aber weiterhin, dass die Presbyterien und Kreissynoden Subjekte dieser Prozesse sind. Die verschiedenen beschriebenen Modelle (und noch einige mehr, die die Gemeinden von sich aus entwickeln) können als Anregungen dienen, wie die Prozesse gestaltet werden könnten. Aber die Vorlagen engen die Möglichkeiten unnötig ein, setzen Fristen und blockieren dadurch die durchaus vorhandene Einsicht in die Notwendigkeit von Veränderungen.

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1 Siehe die betr. Pressemitteilung: http://www.ekir.de/www/service/bbz-14480.php

 

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