Augenmaß geht verloren!

Zukünftige Pensionsansprüche schädigen immer stärker die laufende Arbeit
Von Hans-Jürgen Volk

Die Finanzverantwortlichen der Ev. Kirche im Rheinland verlieren im Moment jedes Augenmaß und den Sinn für Proportionen. Fast ein Viertel der Kirchensteuereinnahmen sollen in Zukunft der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte zugeführt werden. Dass dies nicht nur zu Lasten der laufenden Arbeit geht, sondern vor allem auch eine unerträgliche Ungerechtigkeit gegenüber anderen Berufsgruppen bedeutet, ist offenkundig.
Was sich hier abzeichnet, ist vergleichbar mit dem Verhalten einer Familie, die 10 Kinder hat. Für 1 Kind soll ein Kapitalstock für dessen Alterssicherung aufgebaut werden, was 22% - in Zukunft möglicherweise 25% - des gesamten Familieneinkommens aufzehrt. Die Folge dieses bizarren Verhaltens ist, dass die Familie ihre Ausgaben zu Lasten der übrigen Kinder erheblich reduzieren muss und eine Gleichbehandlung überhaupt nicht mehr möglich ist.

Unterschiedliches Dienstrecht als Hypothek

Es ist ein  Relikt aus summepiskopalen Zeiten, als Pfarrer gleichzeitig Beamte des preußischen Staates waren, dass es in unserer Kirche öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gibt. Für die überwiegende Mehrzahl der kirchlich Beschäftigten gelten andere Konditionen: Küster, Gemeindepädagoginnen oder Mitarbeiterinnen bei diakonischen Einrichtungen sind privatrechtlich angestellt. Dass eine engagierte Kirchenmusikerin, die ein anspruchsvolles Studium hinter sich hat, dienstrechtlich anders und vor allem im Blick auf ihre Rentenansprüche schlechter gestellt ist  als ein Pfarrer, ist weder theologisch begründbar noch vernünftig. Im Gegenteil, die z.B. in Epheser 4,1-16 dargestellte „Einheit im Geist“ die mit einer prinzipiellen Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Dienste einhergeht, wird so empfindlich gestört. Dies gilt umso mehr, wenn die Kirchenmusikerin eine Stellenreduzierung oder gar den Arbeitsplatzverlust hinnehmen muss, damit zukünftige Pensionsansprüche des Pfarrers befriedigt werden können.

Betriebswirtschaftlicher Tunnelblick


Auf der anderen Seite ist die Situation so, wie sie ist. Wer Verantwortung für die Finanzen unserer Kirche hat, muss damit umgehen. Früher stand eine Vielzahl von aktiven Pfarrerinnen und Pfarrern einer deutlich kleineren Zahl von Ruheständlern gegenüber. Zukünftig wird sich dieses Verhältnis drastisch umkehren. Rechtlich verbindliche Pensionsansprüche müssen befriedigt werden.

Aus diesem Dilemma heraus entstand der Vorsatz, einen Kapitalstock aufzubauen, aus dessen Zinserträgen 75% der zukünftigen Pensionsansprüche befriedigt werden sollen. Im Prinzip funktioniert die Versorgungskasse wie eine Stiftung. Hinzu kam die Einschätzung, dass die Finanzkraft der Kirche in Zukunft deutlich abnehmen wird. Man möchte also zukünftige Haushalte entlasten.

Dies klingt zunächst gut. Doch man verfängt sich immer mehr im betriebswirtschaftlichen Tunnelblick, bei dem selbst produzierte Zahlen als mehr oder weniger willkürlich gesetzte Wegmarken dienen. Dies gilt bereits für das 75%-Ziel, das im Vergleich zu dem, wie öffentliche Haushalte mit Pensionsansprüchen von Beamten umgehen, extrem ehrgeizig ist. Nur wenige Bundesländer - von Kommunen, die noch viel stärker überschuldet sind, gar nicht zu reden - haben überhaupt nennenswerte Rückstellungen für zukünftige Pensionslasten gebildet. Es wäre politisch auch kaum durchsetzbar, käme man in einem Bundesland auf die Idee, zugunsten des Aufbaus eines Kapitalstocks zur Befriedigung zukünftiger Beamtenpensionen Schulen zu schließen, die Jugendhilfe personell auszudünnen und Stellen in der Justiz zu streichen. Nach diesem Grundmuster verfahren allerdings die Finanzverantwortlichen in der Rheinischen Kirche.

Mehr oder weniger willkürlich und durch die bisherige Realität widerlegt ist ebenfalls die Grundannahme, auf Grund der Mitgliederentwicklung würde sich die Finanzkraft der Ev. Kirche im Rheinland um durchschnittlich mindesten 1% im Jahr reduzieren und bis zum Jahr 2030 halbiert haben. Jetzt sieht man auf die Zahlen und packt enorm hohe Summen in die Versorgungskasse. Bereits in der Planung für 2011 sind es 22% des Netto-Kirchensteueraufkommens. 25% sind für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt der Vorsatz, die Versorgungssicherungsumlage, die von 11,56 € pro Gemeindeglied in 2010 auf 20,70 € in 2011 angehoben wurde, in Zukunft nicht mehr auf Grund der Planzahlen, sondern der Jahresergebnisse berechnet werden soll. Hier müssten eigentlich bei allen rheinischen Kirchmeistern die Alarmglocken schrillen. Wird dieser nette Gedanken auch auf andere Umlagen übertragen, was ja nahe liegt, wird die finanzielle Basis der Gemeinden strukturell erheblich geschwächt. Denn in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle waren die Ergebnisse in der Vergangenheit wesentlich günstiger, als die allzu oft deutlich zu zaghaft angesetzten Planungsvorgaben der Landeskirche. Auf Grund dieses Effekts war es oft möglich, die eigene Rücklagensituation auf Grund eines Haushaltsüberschusses zu verbessern. Diese Möglichkeit wird in Zukunft spürbar reduziert sein.

Wozu brauchen wir Pfarrer?

Deutlich wird, dass es auf Grund der Pensionsansprüche einer kleinen Minderheit von im öffentlich rechtlichen Dienstrecht Beschäftigten zu einer ungerechten und theologisch höchst fragwürdigen Benachteiligung anderer Berufsgruppen kommt. Da man sich als Pfarrer, der diesen Zustand als immer unerträglicher empfindet, unter Kolleginnen und Kollegen mit dieser Argumentation nur selten Freunde macht, folgender Hinweis: Es gibt wichtige Verantwortungsträger in unserer Kirche, die diese Disparität ebenfalls empfinden, allerdings zu dem eher strukturkonservativen Schluss kommen, dass sich unsere Kirche in Zukunft nur noch sehr viel weniger nicht-refinanzierte Pfarrstellen leisten kann. 600 im Jahr 2030 sind ernsthaft wieder im Gespräch. Im Augenblick sind es noch gut 2.000, von denen ca. 400 refinanziert sind. Werden diese Vorstellungen umgesetzt, so geht es um einen Abbau von ca. 1.000 Pfarrstellen in knapp 20 Jahren. Dies kann nur umgesetzt werden mit dem Nebeneffekt, dass  eine größere Zahl von jetzt noch aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer mit gekürztem Ruhegehalt vorzeitig den Ruhestand antreten muss. Der Preis für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist hoch. Ihn müssen auch die im Pfarramt Verbleibenden zahlen - durch weitaus größere Gemeindebezirke und zusätzliche Aufgaben.

Nicht nur in Epheser 4, in der Bibel insgesamt gibt es „den Pfarrer“ nicht. Öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse sind zudem eine EKD-Spezialität, die man weltweit kaum in dieser Form antrifft. Wir brauchen als Kirche keine Pfarrer, wir benötigen aber jede Menge Pastorinnen und Pastoren. Diese geistliche Bezeichnung trifft im Übrigen nicht nur auf den studierten Theologen in einer Gemeinde, sondern auch auf die Jugendleiterin oder den Gemeindepädagogen zu.
 

 

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