Kirche der Reichen?

Kirchensteuer - Kappung - Spenden und Stiftungswesen
Von Hans-Jürgen Volk

Die Kirche ist in wesentlich größerem Ausmaß von den Zuwendungen Wohlhabender abhängig, als dies allgemein wahrgenommen wird. Während staatliche Aufgaben durch eine Vielzahl von Steuerarten finanziert werden, ist die Haupteinnahmequelle der Kirche die Kirchensteuer. Diese wird auf der Basis der Lohn- und Einkommenssteuer erhoben. In der Ev. Kirche im Rheinland macht die Kirchensteuer einen Umfang von 9% der Lohn- und Einkommensteuer aus, der der oder die Kirchensteuerpflichtige zu entrichten hat.

Die Abhängigkeit von den Vermögenden wächst

Die Gewichte im Steuermix haben sich in der Vergangenheit erheblich verschoben.
Verbrauchssteuern haben an Bedeutung gewonnen, wohingegen die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuern im Vergleich zu den Einnahmen aus anderen Steuerarten an Gewicht verloren haben. Bei ihrer Einführung im Jahr 1968 wurde die Mehrwertsteuer in einem Umfang von 10% erhoben (ermäßigter Mehrwertsteuersatz, in der Regel für Güter des täglichen Bedarfs, 5%). Heute finanziert auch jede Hartz IV-Familie über ihren Konsum staatliche Aufgaben über eine Mehrwertsteuer im Umfang von 19% (ermäßigter Satz 7%). Auch die Lohn- und Einkommensteuer selbst unterlag erheblichen Veränderungen. Zwischen 1975 und 1989 lagen der Spitzensteuersatz bei 57% und der Eingangssteuersatz bei 22% des zu versteuernden Einkommens. Heute liegt der Spitzensteuersatz bei 42% (Einkommen ab 250.001 € bei 45% - sog. „Reichensteuer“). Der Eingangssteuersatz liegt bei 14% bei einem Grundfreibetrag, der zum 1. Januar 2010 auf 8004 € für jeden Steuerpflichtigen angehoben wurde. Der Grundfreibetrag bezeichnet das von der Lohn- und Einkommenssteuer befreite Existenzminimum.

1978 wurden knapp 60% der Gemeinschaftssteuern durch die Lohn- und Einkommensteuer generiert. Auf die Mehrwertsteuer entfielen ca. 32%, den Rest machte die Körperschaftssteuer aus. 2009 ergibt sich folgendes Bild: etwa 50% entfallen auf die Lohn- und Einkommenssteuer, fast 48% auf die Mehrwertsteuer, der Rest auf die Körperschaftsteuer (Quelle: Bundesministerium der Finanzen - www.bundesfinanzministerium.de). Dieser Tatbestand ist eine Erklärung dafür, warum die Einnahmen der Kirchen keineswegs im Gleichklang mit den staatlichen Steuereinnahmen gewachsen sind.

Seit geraumer Zeit hat die soziale Spreizung in unserem Land deutlich zugenommen, die Unterschiede zwischen Arm und Reich werden immer größer. Dies spiegelt sich auch bei der Lohn und Einkommenssteuer und damit auch bei der Kirchensteuer wieder. Als Faustregel gilt heute:
etwa 20% der Steuerpflichtigen erbringen 80% des Steueraufkommens bei der Lohn- und Einkommensteuer, die Hochvermögenden 10% an der Einkommensspitze etwa 60%. Der Niedriglohnsektor umfasst mittlerweile mindesten 21% der abhängig Beschäftigten. Hier fällt überhaupt keine Lohn- und Einkommensteuer an. Die Gruppe mit niedrigen Einkommen wächst. Da die Lohn- und Gehaltsentwicklung seit Anfang der 90-er Jahre stagniert, ist das
Steueraufkommen im Bereich der unteren und mittleren Einkommen eher bescheiden. Diese Gruppe unterliegt einem Schrumpfungsprozess. Die Gruppe der Vermögenden und Hochvermögenden dagegen wächst. Hinzu kommt, dass die Erträge aus Produktiv- und Kapitalvermögen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Wir haben es also mit der Polarisierung der Einkommen zu Lasten der Mittelschicht zu tun. (Vgl. hierzu z.B. den DIWWochenbericht
24/10 - www.diw.de)

Gut 30% aller Kirchenmitglieder sind Kirchensteuerpflichtig. Personen mit mittlerem Einkommen zahlen Kirchensteuer in Höhe eines Zeitschriftenabonnements oder eines Vereinsbeitrags. Die Bedeutung der Mitglieder mit hohen Einkommen ist dagegen für die Finanzierung der Kirchen
erheblich.

Das korrumpierende Instrument von Kappung und Teilerlass

Tritt ein hochvermögendes Mitglied aus der Kirche aus, sind die Folgen für die Finanzkraft der Kirche entsprechend. Um dem entgegen zu wirken, wird solchen Menschen das Angebot der Kirchensteuerkappung gemacht. Im Bereich der Ev. Kirche im Rheinland kann die Kirchensteuer gekappt werden, wenn sie höher als 3,5% des zu versteuernden Einkommens ist. In Zeiten eines hohen Spitzensteuersatzes konnten damit erhebliche Einsparungen für den Kirchensteuerpflichtigen erzielt werden. Unter den heutigen Rahmenbedingungen sind die Einsparungen für den Einzelnen geringer. Dennoch macht sich die kirchliche Großzügigkeit natürlich in der Summe bei den kirchlichen Einnahmen bemerkbar.

Beispielrechnung der Ev. Kirche im Rheinland:

Zu versteuerndes Einkommen

     300.000 €

Einkommenssteuer

     119.424 €

9% Kirchensteuer

  10.748,16 €

3,5% von 300.000

        10.500 €

Kappungsvorteil

        248,16 €

 

Neben der Kappung gibt es den sog. „Teilerlass“. Dieser ist gedacht für einmalige Einkünfte z.B.  durch Abfindungen oder Veräußerungen. Auch er muss wie die Kappung beantragt werden und kann die Kirchensteuerschuld um bis zu 50% reduzieren.

Erst bei sehr hohen Einkommen, die über 300.000 € liegen, ergibt sich ein deutlicher Kappungsvorteil und ein ebenso spürbarer Verlust für die kirchlichen Einnahmen. Die Begünstigten werden das Angebot der Kappung bestenfalls als freundliche Geste empfinden, möglicherweise auch als ihr gutes Recht, zumal in einigen Landeskirchen die Kappung der Kirchensteuer auch ohne Antrag automatisch gewährt wird. Ob sie tatsächlich ein geeignetes Instrument ist,
Hochvermögende vom Kirchenaustritt abzuhalten, darf bezweifelt werden.

Wesentlich problematischer ist das Signal, das von der Möglichkeit der Kappung der Kirchensteuer in die Gesellschaft ausgeht. Die Kappung sei kein Steuergeschenk. „Mit der Kappung koppelt sich die Kirche lediglich von der Progressionswirkung des staatlichen Steuertarifs ab …“ heißt es in einer EKD-Information - eine steuerpolitisch bedenkliche Aussage!

„Das Instrument der Kappung dient - zumal in Antragsfällen - auch der ‚Kundenpflege‘.“ Mit dieser Darstellung, die sich in dem gleichen EKD-Dokument findet, wird die eigentliche Problematik der Kappung deutlich. Der wohlbetuchte Kunde ist König, dem man gerne entgegenkommt. Ebenso klar in diese Richtung geht die Begründung auf der Homepage der Ev. Kirche im Rheinland:

„Durch die Begrenzung der Kirchensteuerzahlung (Kappung) soll die hohe Kirchensteuerzahlung gewürdigt sowie der Dank für die Kirchenmitgliedschaft ausgesprochen werden.“ Diese Formulierung ist geradezu eine Einladung an alle Hochvermögenden, nur ja einen Kappungsantrag zu stellen, um sich den verdienten Dank der Kirche abzuholen. Kommt nun eine Person, die keinerlei Existenzsorgen kennt, weil sie deutlich über 300.000 € im Jahr verdient, dieser Einladung nach, erhält sie neben der für ihre Verhältnisse recht kümmerlichen Ersparnis auch noch ein salbungsvolles Dankschreiben.

Das Instrument der Kappung ist für alle diejenigen ein Ärgernis, die durch Steuerpolitik für sozialen Ausgleich sorgen wollen. Denn es folgt einer ähnlichen Logik wie sie neoliberale Kräfte vertreten, die Abschied von der Gerechtigkeit nehmen und sich durch Entgegenkommen gegenüber den Vermögenden mehr Steuerehrlichkeit erhoffen. Immer wieder auftauchende Steuer-CDs aus Lichtenstein oder der Schweiz belegen, dass trotz gesenktem Spitzensteuersatz etliche Vermögende es als Zumutung ansehen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung staatlicher Aufgaben zu beteiligen. Beim Thema „Kirchensteuer“ darf man Ähnliches vermuten.

Kirche von oben

Dennoch ist die Kirche, da die sozialen Unterschiede größer werden, in wachsendem Ausmaß auf die Zuwendungen gerade dieser Personengruppe angewiesen. Mit Recht hat man seit einiger Zeit die Notwendigkeit erkannt, durch Spenden, Förderkreise und Stiftungen die Abhängigkeit von den Kirchensteuereinnahmen zu reduzieren. Es besteht allerdings die Gefahr, dass sich das Dilemma der Abhängigkeit hierdurch erhöht. Ruft eine kirchliche Körperschaft mit eigenen Mitteln eine Stiftung ins Leben, legt z.B. durch Synodenbeschluss den Stiftungszweck fest und wählt einen Stiftungsrat, so ist dies prinzipiell eine gute Sache. Zustifter erwerben auch durch größere Beiträge keinen Einfluss, sie unterstützen lediglich einen vorgegeben Zweck, der sie zum Spenden motiviert. Es gibt allerdings andere Stiftungsmodelle, die den Einfluss des Stifters oder der Stifter absichern.

Nimmt die Bedeutung von Spenden und Stiftungen weiter zu, muss über den innerkirchlichen Finanzausgleich neu nachgedacht werden. Denn bisher bezieht er sich nur auf die Einnahmen aus Kirchensteuermitteln. Es liegt auf der Hand, dass es wesentlich einfacher ist, in wirtschaftliche starken Regionen Spenden zu requirieren und mit Stiftungen kirchliche Arbeitsfelder abzusichern, als in strukturschwachen Gebieten, wo kirchliche Arbeit materieller Not begegnet.

Schon jetzt gibt es kräftige Indizien dafür, dass die Perspektive Vermögender und wirtschaftlich Erfolgreicher die Ev. Kirche strukturell immer mehr dominiert. 2006 veröffentlicht die EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“. Aufschlussreich ist ein Blick auf die Zusammensetzung der Mitglieder der Perspektivkommission, die das Papier erarbeitet haben (aufgeführt u.a. unter www.kirche-von-morgen.de) Von 11 Mitgliedern waren 4 aus dem Bereich der Beraterindustrie und des Bankwesens. Im Einzelnen sind dies: Dr. Peter F. Barrenstein, EKD-Ratsmitglied und Direktor bei McKinsey München, Unternehmensberater Bernhard Fischer-Appelt, Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin von Allensbach und Mitglied im Aufsichtsrat der Allianz AG und Marlene Thieme, Direktorin bei der Deutschen Bank und EKD-Ratsmitglied. Ideologisch verstärkt wurde diese Gruppe durch Oberkirchenrat Dr. Michael Nüchtern, der schon recht früh u.a. mit seinem Buch „Kirche in Konkurrenz“ für die Anwendung betriebswirtschaftlicher Denkweisen und Methoden im Bereich der Kirche geworben hatte. Der Kommission gehörte ein Theologieprofessor an, nämlich Prof. Dr. Klaus Tanner aus Halle. Die Perspektive der abhängig Beschäftigten oder der wachsenden Bevölkerungsgruppe, die von Transferleistungen leben muss, fehlt bei einer in sozialer Hinsicht derart einseitig zusammengesetzten Kommission völlig.

Am Tag der rheinischen Pfarrerinnen und Pfarrer am 13. September 2010 waren zwei kirchlich engagierte Personen eingeladen worden, um Impulsreferate zum Thema „Pfarrdienst - Ortsbestimmung, Herausforderung, Perspektive“ zu halten. Es handelte sich um Marlene Thieme, Direktorin der Deutschen Bank AG und EKD-Ratsmitglied, die bereits bei Impulspapier mitgearbeitet hatte und um Dr. Roland Schulz, Aufsichtsratsvorsitzender der Gothaer-Versicherungsgruppe und Mitglied der Düsseldorfer Kreissynode. Nichts gegen diese Personen, ihr Engagement für die ev. Kirche ist sicher bemerkenswert; das Problem ist auch hier die soziale Einseitigkeit der Perspektive. Als „Blick von außen“ auf den Pfarrdienst wurde ihr Beitrag bezeichnet, in Wirklichkeit ist es ein „Blick von oben“.

Dieser Blick von oben prägt unsere Kirche zunehmend strukturell und lässt sie zu einer Kirche werden, die die Rezepte, Methoden und Denkweisen der Vermögenden adaptiert und andere Perspektiven zum Beispiel aus dem gewerkschaftlichen Milieu immer mehr ausblendet. Auch in der Ev. Kirche spiegeln sich die veränderten gesellschaftlichen Einkommens- und Machtverhältnisse wieder. Und sie ist leider geneigt, sich dem devot zu ergeben.

Die Bibel gibt eine andere Richtung vor:

„Haltet den Glauben an Jesus Christus, unsern Herrn der Herrlichkeit, frei von allem Ansehen der Person. Denn wenn in eure Versammlung ein Mann käme mit einem goldenen Ring und in herrlicher Kleidung, es käme aber auch ein Armer in unsauberer Kleidung, und ihr sähet auf den, der herrlich gekleidet ist, und sprächet zu ihm: Setze du dich hierher auf den guten Platz!, und sprächet zu dem Armen: Stell du dich dorthin!, oder: Setze dich unten zu meinen Füßen!, ist's recht, dass ihr solche Unterschiede bei euch macht und urteilt mit bösen Gedanken? Hat nicht Gott erwählt die Armen in der Welt, die im Glauben reich sind und Erben des Reichs, das er verheißen hat denen, die ihn lieb haben?
Ihr aber habt dem Armen Unehre angetan. Sind es nicht die Reichen, die Gewalt gegen euch üben und euch vor Gericht ziehen? Verlästern sie nicht den guten Namen, der über euch genannt ist? Wenn ihr das königliche Gesetz erfüllt nach der Schrift (3.Mose 19,18): »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst«, so tut ihr recht; wenn ihr aber die Person anseht, tut ihr Sünde und werdet überführt vom Gesetz als Übertreter.“

Aus Jakobus 2

 

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